EZ/OZ: 3929/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 10.08.2010, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA13C-A1.70-385/2010-66; FA13C-52G-31/2010-1
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider
Betreff:
Beschluss Nr. 1775 des Landtages Steiermark vom 15.12.2009 betreffend Machbarkeitsstudie "Biosphärenpark Grenzmur" bzw. "Nationalpark Grenzmur"
Der Landtag Steiermark hat am 15.12.2009 folgenden Beschluss gefasst:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie betreffend einen "Biosphärenpark Grenzmur" bzw. einen "Nationalpark Grenzmur" mit folgenden Schwerpunkten in Auftrag zu geben:
· Prüfung der Anforderungen und Grundvoraussetzungen des internationalen Gütesiegels\;
· Biosphärenpark der UNESCO sowie der IUCN-Kriterien für Nationalparks in Bezug auf die Grenzmur\;
· Untersuchung des Projektraumes nach naturschutzfachlichen, landschafts-ökologischen sowie sozio-ökonomischen Kriterien\;
· Dokumentation der aktuellen Nutzungsansprüche sowie eine Analyse möglicher Konfliktpotenziale\;
· Grobabschätzung der Finanzierungskosten für die Einrichtung und den laufenden Betrieb\;
· Entwicklungschancen und ökologischer und regionalwirtschaftlicher Nutzen der in Frage kommenden Schutzkategorie.
Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:
Der dem ggst. Beschluss des Landtages Steiermark zugrunde liegende Entschließungsantrag geht davon aus, dass auf der Fläche des bestehenden Natura-2000 Gebietes "Grenzmur" letztendlich ein "Biosphärenpark Grenzmur" oder auch ein "Nationalpark Grenzmur" geschaffen werden soll. Zur detaillierten Abklärung der konkreten Umsetzbarkeit soll nunmehr eine diesbezügliche Machbarkeitsstudie beauftragt werden.
Das bestehende Natura-2000 Gebiet "Grenzmur" liegt in den Politischen Bezirken Radkersburg und Leibnitz und umfasst eine Fläche von rund 2.122 ha. Das Schutzgebiet erstreckt sich von Spielfeld bis Radkersburg und weist eine Längenausdehnung von rund 35 km auf, wobei die Staatsgrenze zu Slowenien genau in der Mitte der Mur verläuft und eine Gebietsgrenze darstellt. Das Gebiet wird im Wesentlichen von der Mur mit einer Wasserfläche von ca. 280 ha und den begleitenden Wäldern mit einer Fläche von rund 1.032 ha samt Wiesenkomplexen (ca. 141 ha Fläche) geprägt. Das Gebiet ist kleinst strukturiert (Riemenparzellen) und steht mit Ausnahme des öffentlichen Wassergutes in Privateigentum. In der Gebietsverordnung sind die vorgesehenen Schutzgüter klar genannt - weiters besteht auch ein entsprechender Managementplan.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass mit dem vorhandenen Natura-2000 Gebiet und der sich daraus ergebenden konsequenten Umsetzung des Managementplanes die mit einem "Biospährenpark Grenzmur" oder "Nationalpark Grenzmur" begehrten Zielsetzungen in Bezug auf den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für den dortigen naturnahen Kulturraum erreicht werden. Das Land Steiermark ist aufgrund der EU-Naturschutzrichtlinien langfristig verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die vorgesehenen Schutzgüter bewahrt und dort, wo notwendig, auch verbessert werden. Dies bedingt einen umfassenden Lebensraumschutz für das Gebiet der Grenzmur, welcher ausreichend ist, das Gebiet in seiner Bedeutung zu schützen.
Die Kosten für die gewünschte Machbarkeitsstudie würden, wie sich aus den Erfahrungen mit dem Nationalpark Gesäuse ergibt, mindestens € 400.000,- betragen und wäre folglich eine europaweite Ausschreibung durchzuführen.
Es wird klar festgehalten, dass im Budget der zuständigen Fachabteilung 13C - Naturschutz weder ein entsprechender Haushaltsansatz noch der angeführte Betrag vorhanden ist. Mangels ausreichender Mittel wären folglich zur tatsächlichen Bedeckung der Machbarkeits-studie (sofern rechtlich überhaupt möglich) bestehende Förderprojekte im äquivalenten Ausmaß zu streichen. Sollte eine Machbarkeitsstudie tatsächlich ergeben, dass ein "Biosphärenpark Grenzmur" oder "Nationalpark Grenzmur" verwirklichbar wäre, würde der laufende Betrieb (wie etwa beim Nationalpark Gesäuse) eine Aufwendung von jährlich € 2 Mio. erfordern. Bei einer gleichbleibenden Dotierung des Naturschutzbudgets würde dies im Wesentlichen das Ende für sämtliche Naturschutzaktivitäten, abgesehen vom Erhalt der National- und Biosphärenparks, bedeuten.
Aus Sicht des amtlichen Naturschutzes wird von dieser Vorgehensweise dringend abgeraten und sind, abgesehen vom sehr zweifelhaften Mehrwert der gewünschten Projekte für den Naturschutz, bei realistischer Betrachtung in Anbetracht auch der budgetären Möglichkeiten, weder eine Machbarkeitsstudie, noch der Betrieb machbar und sinnvoll.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 2010.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 1775 des Landtages Steiermark vom 15.12.2009 betreffend einer Machbarkeitsstudie zum "Biosphärenpark Grenzmur" bzw. einen "Nationalpark Grenzmur" wird zur Kenntnis genommen.