EZ/OZ: 308/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
Zu:
308/1 Kontrolle der Lebendtiertransporte in der Steiermark
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger
Beilagen: Anfragebeantwortung
Betreff:
Kontrolle der Lebendtiertransporte in der Steiermark
Verwesende Schweine mitten unter lebenden auf dem LKW, neugeborene Kälber noch mit Nabelschnur, die keinerlei Nahrung bekommen, Rinder mit klaffenden Wunden am Rücken, weil die Plane des LKW auf ihnen scheuert - dieser Albtraum spielt sich täglich auch auf steirischen Straßen mit Tiertransporten ab. Die Tiere werden unter grausamen Umständen und zwecks Gewinnmaximierung noch immer in Tiertransportern kreuz und quer durch Europa kutschiert. Viele der Tiere verenden qualvoll in engen, schlecht gelüfteten und mangelhaft ausgestatteten Anhängern.
Mit der Erweiterung der Europäischen Union war zu erwarten, dass es zu einer Zunahme an Tiertransporten aus den neuen Mitgliedstaaten kommen würde. Da gleichzeitig die grenztierärztlichen Ausfuhrkontrollen an den Grenzkontrollstellen weggefallen sind, kommt der laufenden Kontrolle der Tiertransporte durch Tiertransport-InspektorInnen und Polizei besondere Bedeutung zu.
Die derzeitigen Kontrollen der Tiertransporte sehen in Österreich im Wesentlichen stichprobenartige Kontrollen vor\; damit bleibt ein Großteil der Tiertransporte durch Österreich ungeprüft. Immer wieder von TierschützerInnen und Medien aufgedeckte Fälle eklatanter Missachtung von Tierschutzbestimmungen bei Lebendtiertransporten zeigen auf, dass durch das bestehende Kontrollsystem nur ein geringer Teil der tatsächlichen Missstände aufgedeckt werden kann.
- Von wem werden in der Steiermark Lebendtiertransporte kontrolliert?
- Wie häufig werden in der Steiermark Lebendtiertransporte kontrolliert?
- Welche Methoden werden angewandt, um diese Transporte zu kontrollieren?
- Gibt es in der Steiermark mittlerweile hauptamtliche Tiertransport-InspektorInnen?
- Wenn ja, seit wann und wieviele?
- Wenn nein, werden Sie Maßnahmen ergreifen, um hauptamtliche Tiertransport-InspektorInnen zu berufen?
- Gibt es detaillierte Aufzeichnungen über die durchgeführten Kontrollen?
- Wieviele Kontrollen wurden insgesamt in den Jahren 2003, 2004 und 2005 durchgeführt?
- Wieviele und welche Beanstandungen ergaben sich bei diesen Kontrollen?
- Welche Notunterkünfte gibt es in der Steiermark für Tiere von Transporten, die zwangsweise angehalten werden müssen?
- Werden Sie sich für ein Verbot von Lebendtiertransporten aussprechen?
- Was halten Sie davon, die LKW-Maut auf Lebendtiertransporte innerhalb der EU drastisch zu erhöhen?
Zu 1.
Die Kontrolle der Lebendtiertransporte in der Steiermark erfolgt durch die als Tiertransportinspektoren ernannten Amtstierärzte/Amtstierärztinnen und Landes-bezirkstierärzte/Landesbezirkstierärztinnen, durch die Verkehrspolizei sowie bei an steirischen Schlachthöfe einlangenden Schlachttiertransporten auch durch die dort tätigen Fleischuntersuchungstierärzte/Fleischuntersuchungstierärztinnen.
Zu 2.
Tiertransporte die von steirischen Betrieben, Märkten oder Sammelstellen aus in andere Mitgliedsstaaten abgehen oder für Drittländer bestimmt sind, werden von den Amtstierärzten/Amtstierärztinnen im Zuge der nach dem Tierseuchengesetz erforderlichen Ausfuhruntersuchung zu 100 % kontrolliert, Transporte von Schlachttieren an steirische Schlachtbetriebe und sonstige Transporte unterliegen einer Stichprobenkontrolle entweder am Bestimmungsort oder bei Anhaltungen auf den Straßen durch die Verkehrspolizei. Zusätzlich werden Schlachttiertransporter in jenen Schlachtbetrieben, in denen aufgrund des Schlachtaufkommens eine ständige Anwesenheit eines Fleischuntersuchungstierarztes/einer Fleischuntersuchungs-tierärztin im Lebendtierbereich erforderlich ist, beinahe lückenlos in Hinblick auf allfällige Verstöße gegen tierschutz- oder tiertransportrechtliche Vorschriften überprüft.
Zu 3.
Die Kontrollen bestehen aus Überprüfungen der erforderlichen Begleitdokumente, des Gesundheitszustandes der Tiere, der Ladedichte sowie der Eignung und des Zustandes der Transportfahrzeuge.
Zu 4., 5. und 6.
In der Steiermark wurden im Jahr 1996 insgesamt 33 Amtstierärzte/
Amtstierärztinnen und 34 Landesbezirkstierärzte/Landesbezirkstierärztinnen als Tiertransport-inspektorInnen bestellt. Die derzeitige Anzahl an bestellten Organe beträgt 56. Wie in anderen Bundesländern auch, üben sie diese Tätigkeit zusätzlich zu anderen amtlichen bzw. freiberuflichen Tätigkeiten aus. An eine zusätzliche Einstellung von hauptamtlich mit der Kontrolle von Tiertransporten befassten TiertransportinspektorInnen ist derzeit nicht gedacht.
Zu 7.
Über die durchgeführten Kontrollen haben die Bezirksverwaltungsbehörden jährlich Berichte an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung zu übermitteln.
Zu 8. und 9.
Nach den im Zuge der Meldungen für den Veterinärjahresbericht von den Bezirksverwaltungsbehörden ergangenen Meldungen erfolgten in den Jahren 2003, 2004 und 2005 nachfolgende Kontrollen:
Berichtsjahr | Anzahl der Kontrollen | Anzahl der Beanstandungen |
2003 | 1.645 | 82 |
2004 | 1.232 | 91 |
2005 | 3.243 | 190 |
Detaillierte Angaben zur Art der Beanstandungen waren nicht Inhalt der jährlichen Berichterstattung und liegen mir daher nicht vor.
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Zu 10.
Seit Dezember 2005 stehen die Stallungen der ehemaligen Veterinärgrenz-kontrollstelle Spielfeld im Anlassfall als Notunterkunft für die Unterbringung und Versorgung von Tieren zur Verfügung. Weiters besteht die Bereitschaft der Rinderzucht Steiermark, zu Zeiten, in denen die beiden Versteigerungshallen in Leoben und Greinbach nicht für Absatzveranstaltungen oder Schauen genutzt werden, die dort befindlichen Stallungen für eine allfällig erforderliche Unterbringung und Versorgung von Tieren zur Verfügung zu stellen.
Zu 11.
Ich werde mich keinesfalls für ein Verbot von Lebendtiertransporten aussprechen, da bei einer Verwirklichung dieser Forderung weder ein Schlachttier zur Schlachtung an einen Schlachthof noch ein Nutz- oder Zuchttier von einem Betrieb zu einem anderen verbracht werden dürfte. Dies würde das Ende der heimischen Veredelungsproduktion bedeuten.
Zu 12.
Abgesehen von der Frage, ob die Einführung einer erhöhten LKW-Maut auf Lebendtiertransporte innerhalb der EU rechtlich überhaupt möglich ist, besteht die Gefahr, dass Tiertransporteure von der Autobahn verstärkt auf Nebenstraßen ausweichen. Dies wäre aus Tierschutzgesichtspunkten aufgrund der damit verbundenen längeren Fahrtdauer und der höheren Transportbelastung der Tiere (durch die auf derartigen Straßen im Vergleich zu Autobahnen vermehrten und verstärkten Fliehkraft- und Vibrationseinwirkungen) kontra-produktiv.