LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3934/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 17.09.2010, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A15-A1.70-1194/2010-6; A15-05 L2/20-2010; FA4A-24WO7/2010-170
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger, Christian Buchmann

Betreff:
Beschluss Nr. 1840 des Landtages Steiermark vom 09.02.2010, Einl.Zahl 3280/9, betreffend Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel

Der Landtag Steiermark hat am 09.02.2010 folgenden Beschluss gefasst:

"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der dringenden Forderung heranzutreten, die Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel wieder verbindlich zu normieren."

Am 12.4.2010 wurde von der Steiermärkischen Landesregierung einstimmig beschlossen, ein Schreiben mit dem folgenden Inhalt an Herrn Bundeskanzler Werner Faymann zu richten:

"Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

Im Landtag Steiermark wurde ausführlich darüber debattiert, unter welchen Bedingungen das sozial- und wirtschaftspolitische Instrument der Wohnbauförderung in Krisenzeiten und in Zeiten knapper öffentlicher Budgets finanziell abgesichert werden kann.
Danach hat der Landtag Steiermark am 9.2.2010 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:

"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der dringenden Forderung heranzutreten, die Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel wieder verbindlich zu normieren."

Dazu wird angemerkt:
Bereits mit dem Finanzausgleichsgesetz 2005 ist eine Ausweitung des Verwendungszwecks der Wohnbauförderungsmittel auf umweltpolitische Zielsetzungen durch Umbenennung in "Investitionsbeitrag für Wohnbau-, Umwelt- und Infrastruktur" vorgenommen worden. Mit 1.1.2009 schließlich ist die Zuordnung des ehemaligen "Wohnbauförderungsbeitrages nach dem Zweckzuschussgesetz" zu den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben in Kraft getreten.
Auf Grund der außerordentlichen Bedeutung der Wohnbauförderung in sozialer, wirtschaftspolitischer und ökologischer Hinsicht und der Intention, dass der Wohnbauförderung daher für ihre Aufgaben österreichweit ausreichend Mittel zur Verfügung stehen sollen, ist der gegenständliche Landtagsbeschluss zustande gekommen.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, ich ersuche Dich, Dich für die Umsetzung des zitierten Beschlusses des Landtages Steiermark einzusetzen und über das Ergebnis Deiner geschätzten Bemühungen mich zu informieren.


Mit freundlichen Grüßen!


Für die Steiermärkische Landesregierung:



(Landeshauptmann Mag. Franz Voves)"


Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung wie folgt:

Mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 11.5.2010, GZ.: BKA-350.710/0275-I/4/2010, wurde Herrn Landeshauptmann Mag. Voves dazu mitgeteilt:

"Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

Ihr Schreiben vom 12. April 2010, mit dem Sie den Beschluss Nr. 1840 betreffend Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel übermitteln, hat der Herr Bundeskanzler am 11. Mai 2010 dem Ministerrat vorgelegt. Ihr Schreiben wurde daraufhin dem zuständigen Bundesministerium zur Stellungnahme übersandt. Nach Einlangen der Stellungnahme wird Ihnen diese unverzüglich durch den Ministerratsdienst des Bundeskanzleramtes zugeleitet werden."

Mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 27.7.2010, eingelangt am 13.8.2010, GZ.: BKA-350.710/0482-I/4/2010, wurde Herrn Landeshauptmann Mag. Voves zur Kenntnis gebracht:

"Zu Ihrem Schreiben vom 12. April 2010, mit dem Sie den Beschluss Nr. 1840 betreffend Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel vorlegen, kann ich Ihnen auf Grundlage der beim zuständigen Bundesministerium für Finanzen eingeholten Stellungnahme nachfolgende Antwort übermitteln:

Als Teil des Ergebnisses der Verhandlungen zum Finanzausgleich ab 2008 wurden die meisten Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder und Gemeinden in Ertragsanteile ohne Zweckbindung umgewandelt, womit auch die bisher betraglich fixierten Transfers dynamisiert wurden. Das galt auch für die finanziell besonders bedeutsamen Zweckzuschüsse für die Finanzierung der Straßen und - hier allerdings aufgrund des Konnexes zur Art. 15a B-VG-Vereinbarung über die Erreichung der Klimaschutzziele - erst ab dem Jahr 2009 für die Wohnbauförderungs-Zweckzuschüsse und die Bedarfszuweisungen an die Länder zum Haushaltsausgleich.

In den Erläuterungen zum Finanzausgleichsgesetz 2008 wurde dazu ausgeführt, dass diese Reform einen wichtigen Beitrag für die Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung bildet und damit auch einer langjährigen Forderung der Wissenschaft an den österreichischen Finanzausgleich - Stichwort: "Transferchaos" - im Verhältnis zwischen Bund einerseits und Ländern andererseits Rechnung getragen wurde.

Aus diesem Grund spricht sich das Bundesministerium für Finanzen gegen eine neuerliche bundesgesetzliche Zweckbindung für Zwecke der Wohnbauförderung der Länder aus.

Zunächst ist auf die grundsätzlichen Erwägungen hinzuweisen, dass jede Zweckbindung den Grundsatz der Gesamtdeckung durchbricht und damit die Effizienz der Haushaltsführung beeinträchtigen kann, wenn hierdurch verhindert wird, dass die Mittel für die Zwecke mit den jeweils höchsten Prioritäten eingesetzt werden.

Bei einer Zweckbindung durch eine andere Gebietskörperschaft kommt hinzu, dass damit ein Teil der Budgethoheit einer Gebietskörperschaft durch Entscheidungen einer anderen Gebietskörperschaft verloren geht. In einer solchen Konstellation fehlt der Verantwortung der betroffenen Gebietskörperschaft für eine bestimmte Aufgabe das budgetpolitische Gegenstück, auch über die Höhe der für diesen Aufgabenbereich zur Verfügung stehenden Budgets zu entscheiden.

Der Bundesregierung ist die außerordentliche Bedeutung der Wohnbauförderung in sozialer, wirtschaftpolitischer und ökologischer Hinsicht bewusst, geht aber davon aus, dass diese Aufgabe von den Ländern wie bisher in eigener Verantwortung und auch ohne bundesgesetzliche Zweckbindung im Bewusstsein dieser Bedeutung wahrgenommen wird und dabei die erforderlichen Mittel des Landeshaushalts zur Verfügung gestellt werden. Inwieweit die Länder dieser Pflicht nachkommen, wird der Bund jedoch auch in Zukunft genau beobachten."


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. September 2010.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 1840 des Landtages Steiermark vom 09.02.2010, Einl.Zahl 3280/9, betreffend Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel wird zur Kenntnis genommen.