EZ/OZ: 3662/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 15.04.2010, 10:16:08
Zu:
3662/1 Verfahrensstand LKH-West
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Beilagen: Anfragebeantwortung
Betreff:
Verfahrensstand LKH-West
Nach Abschluss der Bauarbeiten gab es im Zusammenhang mit dem LKH-West einige Gerichtsverfahren, deren Ausgang für die KAGes aber unbekannt ist.
Wie ist der Verfahrensstand betreffend den Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit der mangelhaften Statik?
Wie ist der Stand der vorgeschlagenen Vergleichsgespräche betreffend den gutachterlichen Kosten im Zusammenhang mit den Bauteilversuchen aufgrund der statischen Mängel?
Wie groß ist der Umfang der notwendigen statischen Sanierung?
Wie hoch sind diese beziffert?
Sind für die KAGes Kosten zu erwarten bzw. entstanden?
Es gab Unklarheiten im Zusammenhang mit der Abrechnung zwischen dem Generalplaner und der KAGes - Was ist hier der Stand der Dinge?
Sind die Forderungen der KAGes erfüllt worden?
1. Wie ist der Verfahrensstand betreffend der Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit der mangelhaften Statik?
Das Gerichtsverfahren zwischen KAGes und dem Generalplaner ist ruhend gestellt, weil Vergleichsgespräche zwischen den Streitteilen aufgenommen wurden. Der vom Gericht bestellte Sachverständige hat in seinem Gutachten festgestellt, dass eine mangelhafte statische Planung vorliegt und Sanierungsmaßnahmen notwendig sind. Aufgrund dieser Feststellung und des Umstandes, dass seitens des gerichtlich bestellten Gutachters Bauteilversuche betreffend die Kraftübertragung zwischen Stahlpilzen und Stützen vorgeschlagen wurden, welche einen geschätzten Gutachteraufwand von rund € 150.000,-- erfordern würden, haben der Generalplaner und sein Projektversicherer Vergleichsgespräche vorgeschlagen, denen die KAGes zugestimmt hat. Die Termingestaltung liegt in der Hand des verhandlungsführenden Richters. Im Gerichtsverfahren wurde für die Dauer dieser Gespräche Ruhen vereinbart.
2. Wie ist der Stand der vorgeschlagenen Vergleichsgespräche betreffend den gutachterlichen Kosten im Zusammenhang mit den Bauteilversuchen aufgrund der statischen Mängel?
Wie schon in der Beantwortung zur 1. Frage ausgeführt wurde, waren die Bauteilversuche aufgrund der statischen Mängel nur ein Vorschlag des Gerichtsgutachters. Die Bauteilversuche wurden jedoch nicht durchgeführt und sind die hierfür vom Gerichtsgutachter angesetzten Kosten kein Thema, das zu verhandeln wären. In den nach Ruhendstellung des Gerichtsverfahrens aufgenommenen Vergleichsgesprächen werden der Sanierungsumfang und die Sanierungsmaßnahmen durch die vom Versicherer und der KAGes beigezogenen Gutachter ermittelt.
Weiterer Inhalt der Gespräche sind die von der KAGes bzw. dem Generalplaner wechselweise geltend gemachten Forderungen betreffend die Honorarabrechnung des Generalplaners sowie die im Gerichtsverfahren angefallenen Prozess-, Anwaltskosten sowie Gutachterkosten und die Kosten der 1. abgeschlossenen Sanierungsetappe, die von der KAGes getragen wurden.
3. Wie groß ist der Umfang der notwendigen statischen Sanierung?
4. Wie hoch sind diese beziffert?
Die vom Projektversicherer sowie von der KAGes beigezogenen Statikgutachter erarbeiten derzeit für alle Bauteile des LKH-West den Sanierungsumfang und die Sanierungsmaßnahmen. Das Ergebnis wird Grundlage für die Kostenermittlung der Sanierung sein. Der vom Gutachter der KAGes seinerzeit geschätzte Sanierungsaufwand von rund € 2,7 Mio. netto wird nach jetzigem Kenntnisstand nicht überschritten werden.
5. Sind für die KAGes Kosten zu erwarten bzw. entstanden?
Die von der KAGes parallel zum Gerichtsverfahren durchgeführte 1. Sanierungsetappe ist fertiggestellt. Die abgerechneten Kosten betragen € 534.622,-- netto. Der vom Projektversicherer beauftragte Gutachter prüft derzeit die Abrechnung hinsichtlich der Ersatzleistung durch den Versicherer. Die Kosten der weiteren Sanierung sind abhängig vom Ergebnis des Sanierungsumfanges - wie bereits bei Beantwortung der Fragen 3 und 4 erwähnt. Nach den Ergebnissen der bisherigen Gespräche mit dem Projektversicherer werden die Kosten der weiteren Sanierung von diesem übernommen. Die der KAGes im Gerichtsverfahren bisher entstandenen Kosten werden im Zuge der Vergleichsgespräche behandelt.
6. Es gab Unklarheiten im Zusammenhang mit der Abrechnung zwischen dem Generalplaner und der KAGes - Was ist hier der Stand der Dinge?
Zwischen KAGes und dem Generalplaner haben Gespräche stattgefunden, die noch zu keiner wesentlichen Annäherung der wechselseitigen Standpunkte geführt haben. Man hat sich daher darauf geeinigt, die Gespräche wieder aufzunehmen, wenn das Ergebnis des statischen Sanierungsumfanges vorliegt.
7. Sind die Forderungen der KAGes erfüllt worden?
Diese Anfrage kann vor Abschluss der Vergleichsgespräche naturgemäß nicht beantwortet werden. Seitens KAGes werden selbstverständlich alle Forderungen nachdrücklich verfolgt, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.