LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3643/2

Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)

eingebracht am 06.04.2010, 11:00:47


Zu:
3643/1 Kriterienkatalog für Fließgewässer
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))

Landtagsabgeordnete(r): -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider
Beilagen: Anfragebeantwortung

Betreff:
Kriterienkatalog für Fließgewässer

Im Dezember 2009 hat eine Delegation der Europäischen Kommission das für die Umsetzung der WRRL zuständigen Ministerium konsultiert, um mit diesem, VertreterInnen der E-Wirtschaft und NGOs die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bezug auf die Wasserkraft zu diskutieren. Die Delegation hat dabei folgende Punkte kritisiert (Quelle: OTS 21. 12. 2009, Umweltdachverband): Überzogene Ausbauziele, kein strategischer Zugang zum Ausbau der Wasserkraft, keine Ausweisung von "no-go-areas", kein Fokus auf Revitalisierung und Effizienzsteigerungen.

Die Delegation hat auch festgestellt, dass die Zielerreichung des 34%-Anteils an Erneuerbaren Energien zwar bindend sei, aber dabei Einsparungsmaßnahmen eine große Bedeutung zukämen. Das Ziel, den guten Zustand der Gewässer bis 2015 zu erreichen, sei als gleichwertig mit dem Erneuerbare-Energien-Ziel zu sehen.

2008 wurde der Kriterienkatalog für Fließgewässer vom Land Steiermark herausgegeben, der in seiner Präambel festhält: "Der Kriterienkatalog ist so konzipiert, dass bei Anfrage eines/einer Konsenswerbers/in nach der Möglichkeit einer Wasserkraftnutzung an einem konkreten Fließgewässer/-abschnitt von der Naturschutzbehörde vor einer Einreichplanung eine richtungsweisende Entscheidung getroffen werden kann." Und weiter: "Mit Hilfe des Kriterienkatalogs wird die etwaige Hochwertigkeit eines Fließgewässer/-abschnitts festgestellt. Ist dies der Fall bedeutet das für diesen Fließgewässerabschnitt, dass dieser aus naturschutzfachlichen Gründen nicht zur energetischen Nutzung geeignet ist." Es wird auch hervorgehoben, dass der Kriterienkatalog "dem Schutz und der Erhaltung naturschutzfachlich wie ökologisch besonders hochwertiger und repräsentativer Fließgewässer in der Steiermark dienen" soll.

  1. Wie viele Anträge auf Errichtung von Kleinwasserkraftwerken wurden insgesamt seit 2005 bis dato (aufgelistet nach Jahren) an welchen Flussabschnitten gestellt? 
  2. Wie viele davon wurden positiv, wie viele negativ (gelistet nach Flussabschnitten und Jahren) beschieden? Wieviele sind noch offen?
  3. Bei wie vielen Ansuchen und konkret an welchen Flussabschnitten wurde aufgrund des Kriterienkatalogs eine Hochwertigkeit festgestellt und das Projekt somit negativ beurteilt? 
  4. Konnten der Schutz und die Erhaltung naturschutzfachlich wie ökologisch besonders hochwertiger und repräsentativer Fließgewässer durch den Kriterienkatalog erhöht bzw. besser gewährleistet werden? 
  5. Konnte insgesamt seit Inkrafttreten des Kriterienkatalogs eine Reduktion der Einreichplanungen und somit das Ziel einer höheren Planungssicherheit für ProjektwerberInnen erreicht werden?
  6. Gab/gibt es ProjektwerberInnen, die trotz negativer Beurteilung aufgrund des Kriterienkataloges um eine naturschutz- und wasserrechtliche Genehmigung eines Wasserkraftwerkes angesucht haben? 
  7. Inwieweit sind Sie dem Beschluss des Landtages, die Schwarze Sulm im Gewässerbewirtschaftungsplan als "no-go-area" auszuweisen, nachgekommen? Mit welchen Ergebnis?
  8. a) Wie viele Energieeffizienz- und Revitalisierungsmaßnahmen an Wasserkraftwerken wurden durch das Land Steiermark seit 2005 bis dato gefördert?
    b) Welche Maßnahmen gab es?
    c) Wie viele Mittel wurden dafür ausgegeben?

Soweit sich die Fragen 1. bis 7. auf wasserrechtliche Belange beziehen, wird festgestellt, dass es sich beim Wasserrecht um eine Bundeskompetenz handelt und die Vollziehung Bundessache ist. Aus diesem Grund besteht keine Zuständigkeit des Landtages für die Behandlung dieser Fragen. Da somit keine Zuständigkeit des Landtages für die Behandlung dieser Anfragen besteht, wären Fragen das Wasserrecht betreffend im Wege der parlamentarischen Anfrage an den zuständigen Bundesminister zu richten. Auch der in der Frage 7. angesprochene Gewässerbewirtschaftungsplan ist dem Wasserrecht zuzuordnen. Aufgrund des nunmehr in Kraft getretenen NGP (Nationaler Gewässerplan) hat der Landeshauptmann entsprechende Regionalprogramme im Verordnungswege zu erlassen. Über schützenswerte Gewässer wurde eine Arbeitsgruppe bei der Fachabteilung 19A installiert, welche die Grundlagen für die Unterschutzstellung gewisser Gewässer erarbeiten soll. Erst aufgrund dieser Fachgrundlagen kann ein entsprechendes Regionalprogramm erlassen werden.

Aus Sicht des Naturschutzes ergeht hinsichtlich der Fragen 1- bis 6. nachfolgende Beantwortung:

1.    Wie viele Anträge auf Errichtung von Kleinwasserkraftwerken wurden insgesamt seit 2005 bis dato (aufgelistet nach Jahren) an welchen Flussabschnitten gestellt?

Jahr
Anträge
Gewässer
Erledigung
2005
1 Antrag
Triebentalbach
Bewilligt
2006
7 Anträge
Geissbach
Bewilligt


Lorenzerbach
Bewilligt


Fallgrabenbach
Bewilligt


Etrachbach
Bewilligt


Eselsbergerbach
Bewilligt


Feisterbach
Bewilligt


Einachbach
Bewilligt
2006
7 Anträge
Ramsaubach
Bewilligt


Untertalbach
Antrag 2010 zurückgezogen


Bretsteinbach
noch nicht geprüft


Pölsbach
Bewilligt


Feistritzbach
Umplanung erforderlich


Schafgrabenbach
Umplanung erforderlich
2006
1 Antrag
Lassnitz
Bewilligt
2007
1 Antrag
Gaalbach
Bewilligt

2 Anträge
Erzbach - Unterlauf
Bewilligt


Erzbach - Mittellauf
Bewilligt

7 Anträge
Rantenbach
Bewilligt


Schöttlbach
Bewilligt


Etrachbach
Bewilligt


Schöderbach
Bewilligt


Mühlbach
Bewilligt


Olsabach
Bewilligt


Seebach
Bewilligt

2 Anträge
Großsölkbach
1 mal Bewilligt



1 mal zurückgezogen


Strickerbach
Bewilligt


Laming
Bewilligt

2 Anträge
Pölsbach
Bewilligt


Kothbach/Grablerbach
2 Bewilligungen

1 Antrag
Laßnitz
Bewilligt
2008
2 Anträge
Ingeringerwerkskanal
Zurückgezogen


Pretulbach
Bewilligt

5 Anträge
Thayabach
Bewilligt


Feßnachbach
Bewilligt


Katschbach
Bewilligt


Gastlbach
Bewilligt


Hintereggerbach
Bewilligt


Seyfriedbach
Verfahren anhängig


Talbach
Offen


Quelle Laming
Bewilligt


Ardlingbach
Bewilligt


Kogelbach
Bewilligt


Pusterwaldbach/Bretsteinbach
noch nicht geprüft


Leyrerbach
noch nicht geprüft
2009
4 Anträge
Feistritzbach
Offen


Ingeringbach
Bewilligt


Ingeringerwerkskanal
Zurückgewiesen


Sachendorfbach
Offen

2 Anträge
Liesingbach Oberlauf
Bewilligt


Liesingbach Unterlauf
Bewilligt

4 Anträge
Hintereggerbach
Bewilligt


Feistritzbach
Bewilligt


Eselsbergerbach
Bewilligt


Laming
Bewilligt


Pöllsbach (Erweiterung)
Bewilligt


Stöllbach/Zeiringbach
noch nicht geprüft


Möschitzbach
noch nicht geprüft


Mödringbach/Königsbach
Vorprüfung Verfahren


Wöllbach
noch nicht geprüft


Johnsbach
Bewilligt
2009/2010

Lavant
Bewilligt
2010
2 Anträge
Vordernbergerbach Mittellauf
Bewilligt


Kurzenteichbach Unterlauf
Bewilligt

2 Anträge
Palbach
Verfahren anhängig


Schönbergerbach
Verfahren anhängig


Untertalbach Alte Mühle
Verfahren anhängig


Walchenbach
Verfahren anhängig


Kranzenbach
Keine Bewilligung erforderlich


Obertalbach
Keine Bewilligung erforderlich


Mürz
Verfahren offen


Bretsteinbach
VH durchgeführt


2.    Wie viele davon wurden positiv, wie viele negativ (gelistet nach Flussabschnitten und Jahren) beschieden? Wie viele sind noch offen?

Vergleiche dazu die Beantwortung zu 1.


3.    Bei wie vielen Ansuchen und konkret an welchen Flussabschnitten wurde aufgrund des Kriterienkatalogs eine Hochwertigkeit festgestellt und das Projekt somit negativ beurteilt?

Der Fließgewässerkriterienkatalog (FGK) wurde mit Erlass vom April 2009 in Geltung gesetzt. Laut Meldungen der Referenten von den Bezirkshauptmannschaften ist bekannt, dass viele Projekte aufgrund des FGK entweder abgeändert oder zurückgezogen wurden. Bekannt ist derzeit, dass die Projekte Gastlbach und Untertalbach verkleinert und das Projekt am Flitzenbach fallen gelassen wurden. Einige geplante Projekte wurden wegen der durch den FGK bekannt gewordenen Hochwertigkeit der Fließgewässerstrecken nicht mehr eingereicht.
 
 
4.    Konnten der Schutz und die Erhaltung naturschutzfachlich wie ökologisch besonders hochwertiger und repräsentativer Fließgewässer durch den Kriterienkatalog erhöht bzw. besser bewertet werden?
 
Ja. Alleine durch die Festlegung als A-Kriterium des besten längsten durchgängigen Fließgewässersystems sind ca.1.300 km Fließgewässerstrecken tabu.
    

5.    Konnte insgesamt seit Inkrafttreten des Kriterienkatalogs eine Reduktion der Einreichplanungen und somit das Ziel einer höheren Planungssicherheit für ProjektwerberInnen erreicht werden?
 
Ja.


6.    Gab/gibt es ProjektwerberInnen, die trotz negativer Beurteilung aufgrund des Kriterienkatalogs um eine naturschutz- und wasserrechtliche Genehmigung angesucht haben?

Nein.
Die Frage 8. wird wie folgt beantwortet:


8.    Wieviele Energieffizienz- und Revitalisierungsmaßnahmen an Wasserkraftwerken wurden durch das Land Steiermark seit 2005 bis dato gefördert?

Neben den großen Wasserkraftanlagen der Energieversorgungsunternehmen existiert in Österreich eine Vielzahl kleiner und kleinster Kraftwerke. Bezogen auf die gesamte aus Wasserkraft produzierte Bruttostrommenge entfallen fast 13% auf Strom aus Kleinwasserkraftwerken. Das Potenzial dieser Kleinwasserkraftanlagen ist nach einer Schätzung des Österreichischen Vereins Kleinwasserkraft erst zu 40 bis 45% ausgeschöpft.

Die Nutzung der derzeit noch nicht verwendeten Wasserkraftressourcen durch Revitalisierung und Renovierung der bestehenden Wasserkraftwerke trägt entscheidend dazu bei, den schädlichen Einfluss auf Ökologie und die Wasserreserven von Seen und Flüssen zu vermeiden, da die Kraftwerke bereits existent sind. Deshalb haben der Landesenergiebeauftragte und der Landesenergieverein für die Steiermark das Förderprogramm "erNEUerBARes Wasser 2008" in die Wege geleitet, in dem vor allem die sinnvolle Revitalisierung und Renovierung der bestehenden Wasserkraftwerke gefördert werden sollen.

Bisher wurden in der Beratungsaktion die Vorarbeiten für die folgende Anzahl an Anlagen gefördert:

2004: € 5.275,- für 7 Anlagen
2005: € 23.560,- für 24 Anlagen
2006: € 0,-
2007: € 0,-
2008: € 3.000,- für 2 Anlagen
2009: € 24.000,- für 4 Anlagen
2010: € 4.830,- für 5 Anlagen

Insgesamt 24 Sanierungen und 9 Neuerrichtungen führten zu 33 Mio. kWh Mehrerzeugung und zu 25 Mio. Euro Investitionsvolumen. Bei dem Förderprogramm für die Kleinwasserkraft der Steiermark handelt es sich dabei um ein Dreistufenmodell: Förderung einer fachlichen Beratung - Impulsförderung\; Förderung der Planung - Konzeptförderung\; Förderung der Umsetzung - Investitionsförderung.

Die Abwicklung der Förderung erfolgte und erfolgt über den LandesEnergieVerein.