EZ/OZ 3784/8
Landtagsbeschluss Nr. 2058
65. Landtagssitzung, XV. Gesetzgebungsperiode,
Dienstag, 06.07.2010
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, zeitgerecht alle notwendigen Vorarbeiten zu leisten, so dass die von der Bundesregierung auszuarbeitende Art. 15a-Vereinbarung mit spätestens 30. Juni 2011 seitens der Steiermark unterzeichnet werden kann und darüber hinaus die Einspeisung der steirischen Daten in die Transparenzdatenbank ebenfalls mit dem Datum der Unterzeichnung der Art. 15a-Vereinbarung begonnen werden kann.
Landtagsbeschluss Nr. 2058 Übermittlung
zur weiteren Veranlassung an:
Graz, am 06. Juli 2010