LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 103/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 22.11.2005, 15:46:44


Landtagsabgeordnete(r): Ilse Reinprecht (SPÖ), Barbara Gross, Ursula Lackner (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Edith Zitz (Grüne), Ernest Kaltenegger (KPÖ)
Fraktion(en): SPÖ, Grüne, KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker

Betreff:
Altstadterhaltung in Graz

Die Altstadt von Graz, der europäischen Kulturhauptstadt 2003 ist Weltkulturerbe. Das ist eine besondere Verpflichtung gegenüber der historischen Substanz, aber auch Auftrag zur Sicherstellung der Lebensfähigkeit und eine besondere Maßgabe für deren Erhaltenswürdigkeit. Besonders in diesem Jahr haben tausende BesucherInnen aus dem In- und Ausland die Attraktivität der Grazer Altstadt in Augenschein nehmen können, ihr Flair bewundern und in einem besonderen Ambiente von Historie und Moderne die Lebensfreude genießen können.

Es war selbstverständlich, dass vor zwei Jahrzehnten eine breite BürgerInnenbewegung mit Unterstützung von Medien den Schutz dieser Altstadt gefordert hat. Die Politik sah sich veranlasst, die Inschutzstellung vor Spekulation, Geschmacklosigkeit und baulichem Wildwuchs in ein Altstadterhaltungsgesetz fließen zu lassen und damit eine Altstadterhaltungskommission einzurichten.

Die Anlassfälle der letzten Jahre, insbesondere die Diskussion aus jüngster Zeit um das sogenannte "Kommod-Haus" (Einspinnergasse 7/Burggasse 15), haben nicht nur den notwendigen Ruf nach einem Altstadtgipfel aufkommen lassen, sondern auch die notwendige Klärung rechtlicher Fragen, insbesondere beim Bauverfahren, um Möglichkeiten gegen die Zerstörung sensibler und besonders schutzwürdiger Grazer Stadtareale zu finden.

Es ist offensichtlich geworden, dass das bestehende Altstadterhaltungsgesetz einer Überprüfung, wenn nicht einer Novellierung bedürfe, vor allem um in rechtlicher Hinsicht "mehr Zähne zeigen zu können". Dies gilt vor allem in Richtung Höherwertigkeit des Denkmalschutzes, der Überprüfung der bestehenden Fristenläufe und der Pönalen, die im derzeitigen Gesetz enthalten sind. Auch die Altstadtkommission wird personell einer Erneuerung bedürfen. Vorgabe für diese Gesetzesnovelle hat es zu sein, dass in Zukunft eine Handhabe in Akutfällen gegeben ist und ein Mittelmaß zwischen Schutzbedürftigkeit der Altstadt und anderen Bereichen gefunden wird, also eine Abwägung der Wichtigkeit von Grünraum-, Ortsbild- und Denkmalschutz einerseits und der Gestaltungs- und Entwicklungsfähigkeit und dem Erneuerungsbedürfnis der Stadt andererseits.


Dieser Antrag wurde von der SPÖ-Fraktion bereits am 30.9.2003 (Einl. Zl. 1490/1) in den Landtag eingebracht und der Landesregierung zur Stellungnahme übermittelt. Die zuständige Laudeshauptfrau hat dem Landtag aber keine Stellungnahme zukommen lassen. Eine Petition der Landeshauptstadt Graz mit einem ähnlichen Anliegen (Einl. Zl. 1573/1) hat die zuständige Laudeshauptfrau dermassen unbefriedigend beantwortet (Einl. Zl. 1573/2), dass die Petition und Stellungnahme daraufhin einem Unterausschuss zugewiesen wurden, der aber nur ein mal beraten hat und in der XIV. Legislaturperiode zu keinem Ergebnis mehr gekommen ist. Daher wird dieser Antrag in dieser Gesetzgebungsperiode wiederholt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, das Altstadterhaltungsgesetz, LGBl. Nr. 17 / 1980 i. d. F. LGBl. Nr. 71 / 2001 einer Überprüfung im Sinne der Antragsbegründung zu unterziehen und daraus resultierende Änderungen des Gesetzes im Wege einer Regierungsvorlage dem Landtag zu übermitteln.


Unterschrift(en):
Ilse Reinprecht (SPÖ), Barbara Gross, Ursula Lackner (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Edith Zitz (Grüne), Ernest Kaltenegger (KPÖ)