LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 120/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 23.11.2005, 14:48:24


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Johann Seitinger, Manfred Wegscheider, Hermann Schützenhöfer, Helmut Hirt, Kurt Flecker, Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP), Christian Buchmann, Bettina Vollath

Betreff:
Beteiligungsmanagement

Durch ein Beteiligungsmanagement der Landesregierung sollen die landespolitischen Ziele zumindest für jene Unternehmen, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, formuliert und deren Umsetzung laufend verfolgt werden.

Ein Beteiligungsmanagement hat folgende Kriterien zu erfassen:

  • Klärung, welche Beteiligungen des Landes wirklich zweckmäßig sind und welche eigentlich Förderungen oder Darlehen entsprechen oder überhaupt zweckmäßiger Weise zu verkaufen wären. Aus Beteiligungen entstehen Verpflichtungen, die im Fall von Förderungsfällen kontraproduktiv sein können. Vom Budget her entspricht dieser Vorschlag der Forderung von Budgettransparenz und -wahrheit.

  • Festlegung der zentralen öffentlichen Aufgaben und Ziele: Was erwartet sich das Land Steiermark von der Beteiligung? Öffentliche Aufgaben sind neben dem Geschäftszweck im engeren Sinn z.B. die tatsächliche Erfüllung der Behinderteneinstellungsquote, umweltpolitische Ziele im Sinne der Nachhaltigkeit, soziale Standards wie Frauenförderpläne usw. Im Falle der EStAG sind das energiepolitische Ziele: die nachhaltige, leistbare und sichergestellte Versorgung der Steiermark mit umweltfreundlich erzeugter Energie.

  • Ein Informationswesen mit allen Informationen, die der Landtag für eine Einschätzung braucht: ein Budget- und Beteiligungscontrolling in Form eines Beteiligungsberichtes mit folgenden Bausteinen:
    • Unternehmensvorgaben, auch Änderungen derselben, die entsprechenden Beschlüsse.
    • Strategische Planungen auf der Basis der Vorgaben: Ziele, Fristen, Kennzahlen für die Zielerreichung, Zuständigkeiten.
    • Aufbauorganisation: Organigramm, Funktionen und Personen auf der obersten Führungsebene.
    • Jährlicher Geschäftsbericht (Jahres- und Quartalszahlen), Bilanzen, Gewinn- und Verlustentwicklung, Branchenkennzahlen. Kosten-/Leistungsrechnung und Controlling anhand eines Kennzahlensystems.
    • Je nach Höhe der Beteiligungen: Rechte und Pflichten zur Beschickung von Gremien.
    • Transferstrom zwischen Eigentümer Land und Unternehmen transparent gestalten.
    • Analog dazu Evaluierung der Auslagerungen, z.B. der LIG: Sind Erwartungen erfüllt worden? Welche waren das? Budgetäre Situation, Kosten auch auf Seiten des Landes evaluieren.
    • Eine Frist, bis wann diese Berichte für die Beteiligungen des Landes vorliegen, ist zu definieren.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag einen jährlichen Bericht über das Beteiligungsmanagement des Landes (Beteiligungsbericht) vorzulegen.


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne)