EZ/OZ: 115/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 23.11.2005, 14:19:57
Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker
Betreff:
Arbeitslosenanwaltschaft
Der kontinuierliche Anstieg der Arbeitslosenzahlen zeigt, wie notwendig eine Interessensvertretung für arbeitslose Menschen ist.
Ziel einer Arbeitslosenanwaltschaft, welche mit ausreichenden räumlichen und personellen Ressourcen auszustatten ist, ist es, für die wachsende Zahl derer, die - aus welchen Gründen immer - aus dem Arbeitsmarkt herausgefallen sind oder die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, eine unabhängige Informations- und Beratungsstelle zu schaffen und sowie deren Rechte gegenüber öffentlichen Einrichtungen (AMS\; Sozialamt) zu wahren. Weder die Gewerkschaften noch die Arbeiterkammer sehen sich derzeit für diese Personengruppe zuständig. Damit haben arbeitslose Menschen praktisch keine Lobby. Um die Installierung der Anwaltschaft gut vorbereiten zu können, soll als Vorarbeit eine Studie über die Lebenslagen arbeitsloser Menschen zur Klärung des Aufgabenprofils der Arbeitslosenanwaltschaft und eine rechtliche Analyse zur Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten einer solchen Institution auf Landesebene in Auftrag gegeben werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,
- die Installierung einer Arbeitslosenanwaltschaft in die Wege zu leiten,
- zu diesem Zwecke eine Studie über die Lebenslagen arbeitsloser Menschen zur Klärung des Aufgabenprofils der Arbeitslosenanwaltschaft, sowie
- eine rechtliche Analyse zur Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten einer solchen Institution auf Landesebene in Auftrag zu geben.
Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne)