LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 104/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 22.11.2005, 15:47:49


Landtagsabgeordnete(r): Barbara Gross, Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath

Betreff:
Harmonisierung Kündigungsschutz mit Kinderbetreuungsgeld

Mütter und Väter, die unselbständig erwerbstätig sind (also ArbeitnehmerInnen sind), haben Anspruch auf Karenz (d.h. auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Arbeitsentgelts) bis zum 2. Geburtstag des Kindes, wenn sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben.

Seit Einführung des Kinderbetreuungsgeldes wollen jedoch immer mehr Frauen während des gesamten Zeitraumes dieses Bezuges (also 2 ½ Jahre) zu Hause bleiben. Der Karenzurlaub beträgt jerdoch maximal zwei Jahre. Der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz endet demnach bereits nach 4 Wochen nach Ablauf des Karenzurlaubes. Es kommt somit häufig vor, dass ArbeitgeberInnen ihre ArbeitnehmerInnen vor die Alternative stellen, entweder nach zwei Jahren ihre Arbeit wieder fortzusetzen oder andernfalls das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Es ist daher dringend erforderlich, dass der arbeitsrechtliche Kündigungsschutz auf den gesamten Zeitraum des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld (2 ½ Jahre) ausgedehnt wird.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,

1. an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, eine Novelle der einschlägigen arbeitsrechtlichen Gesetzesbestimmungen (Mutterschutzgesetz 1979, Väter-Karenzgesetz) zu initiieren, womit der Kündigungsschutz für Eltern auf die gesamte Dauer des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld ausgedehnt wird,

und

2. im Fall dieser Anpassung der bundesgesetzlichen Bestimmungen auch entsprechende Änderungen des Steiermärkischen Landesdienstrechtes in die Wege zu leiten.


Unterschrift(en):
Barbara Gross, Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ)