LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 42/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 15.11.2005, 11:26:56


Landtagsabgeordnete(r): Walter Kröpfl (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Ilse Reinprecht (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Edith Zitz (Grüne)
Fraktion(en): SPÖ, Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: Landesverfassunggesetz.doc

Betreff:
Senkung des aktiven Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre

Art. 95 Abs. 2 B-VG sieht vor, dass der Landesgesetzgeber die Bedingungen des aktiven und passiven Wahlrechtes nicht enger ziehen darf als die Bundes­verfassung für Wahlen zum Nationalrat. Das bundesstaatliche Prinzip eröffnet den Ländern eine relative Verfassungsautonomie, soweit das B-VG keine Regelungen trifft. Somit steht es den Ländern frei, das aktive Wahlalter in der Landesverfassung sowie der Landtagswahlordnung von derzeit 18 Jahren auf 16 Jahre herabzusetzen.

Junge Menschen ab 16 Jahre sind mündig und reif genug, an Wahlen sowohl über ihre Landes- als auch über ihre Gemeindevertretung aktiv mitzuwirken. Dies haben die "Urnengänge" junger WählerInnen bei Wahlen im Burgenland, in Kärnten, in Graz und zuletzt auch bei den Steirischen Gemeinderatswahlen gezeigt. VertreterInnen von Jugendorganisationen fordern schon seit langem die Einbeziehung junger Menschen in die Gestaltung der politischen Zukunft. Anlässlich des Jugendlandtages am 10. März 2004 haben die TeilnehmerInnen neuerlich die Forderung nach Herabsetzung des aktiven Wahlalters bei Landtagswahlen auf das vollendete 16. Lebensjahr erhoben und ihre Forderung in beeindruckender Weise durch reges Interesse an der Landespolitik bekräftigt.

Die Zuerkennung dieser Wahlmündigkeit nur für die Gemeindeebene ist sachlich nicht zu rechtfertigen und ruft wohl auch eine gewisse Verunsicherung hervor. Niemand versteht, warum ein/e 16-Jährige/r am 13. 3. 2005 sehr wohl ihre / seine KommunalvertreterInnen wählen durfte, dieselbe / derselbe Jugendliche ein paar Monate später (2. 10. 2005) jedoch vom aktiven Wahlrecht bei der Landtagswahl ausgeschlossen war. Schließlich dürfen Jugendliche ab 16 z. B. auch bei Landwirtschaftskammerwahlen und Personalvertretungswahlen des Landes wählen. Zuletzt wurde durch die Landtags-Wahlordnung 2004 auch das passive Wahlrecht von 19 auf 18 Jahre gesenkt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Landesverfassungsgesetz vom ....., mit dem das Landes-Verfassungsgesetz 1960 und die Landtags-Wahlordnung 2004 geändert werden.

Der Landtag hat beschlossen:



Unterschrift(en):
Walter Kröpfl (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Ilse Reinprecht (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Edith Zitz (Grüne)