LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 128/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 24.11.2005, 10:31:13


Landtagsabgeordnete(r): Bernhard Stöhrmann (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger
Beilagen: Wohnbauförderungsbeirat.pdf

Betreff:
Novellierung des Wohnbauförderungsbeirats- und des Wohnbauförderungsgesetzes

Das Wohnbauförderungsbeiratsgesetz wurde im Jahr 1979 beschlossen und seitdem noch nie novelliert. Nunmehr soll dieser Beirat für die Beratung der Landesregierung im "Wohnungs- und Siedlungswesen" zuständig werden.

Weiters sollen der Steiermärkische Gemeindebund, der Österreichische Städtebund, der Österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen, die Arbeiterkammer und die Wirtschaftskammer nunmehr je ein Beiratsmitglied nominieren können.

Mit dieser Novellierung sollen auch die Fraktionen Sitze im Beirat erhalten, die zwar im Landtag, nicht aber in der Landesregierung vertreten sind. Da der Beirat die Landesregierung berät, sollen diese VertreterInnen aber kein Stimmrecht erhalten.

Die weiteren Novellierungspunkte betreffen textliche Klarstellungen. In das Wohnbauförderungsgesetz ist die neue Bezeichnung des Beirates ebenfalls aufzunehmen.

Anträge in diesem Sinn wurden von der SPÖ-Fraktion bereits am 23.9.1997 (unbehandelt geblieben), am 19.12.2000 und am 16.4.2002 in den Landtag eingebracht. Diese Anträge fanden aber wegen der Nichtzustimmung von ÖVP und FPÖ leider nie eine Mehrheit. Auch eine Unterausschußsitzung mit externen ExpertInnen hat in der XIII. Gesetzgebungsperiode gezeigt, dass eine derartige Aufwertung des Beirates auch von dieser Seite als Beitrag zu Verbesserungen der Steirischen Wohnbauförderung gesehen wird. Dieser Novellierungstext entspricht dem Abänderungsantrag im Wohnbauausschuss, der am Ende der XIV. Legislaturperiode nach dem Stand der Verhandlungen im Unterausschuss mehrheitsfähig schien.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom ............. betreffend die Änderung des Gesetzes vom 14. März 1979, mit dem ein Wohnbauförderungsbeirat eingerichtet wird, LGBl. Nr. 44 und des Wohnbauförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 25/1993 i. d. F. LGBl. Nr. 57/2004.

Der Landtag hat beschlossen:


Unterschrift(en):
Bernhard Stöhrmann (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ)