EZ/OZ: 68/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 17.11.2005, 22:43:16
Landtagsabgeordnete(r): Karl Petinger (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Verbesserung der Zählregel in Omnibussen
Seit Jahren gibt es massive Beschwerden von Eltern und SchülerInnen, dass bei SchülerInnentransporten die Omnibusse unzumutbar überfüllt sind. Ursache dafür ist die in Österreich nach wie vor bei Bussen geltende Zählregel, dass drei Kinder unter 14 Jahren als zwei Personen zu zählen sind.
Alle Bemühungen, eine Änderung dieser Regelung herbeizuführen, waren bislang nicht erfolgreich. Ein Entwurf für die 21. KFG-Novelle, indem wenigstens bei Omnibussen im Gelegenheitsverkehr die Zählregel auf 1:1 geändert wird, wurde zurückgezogen. Eine angekündigte parlamentarische Enquete zu diesem Thema hat bisher nicht stattgefunden.
Vizekanzler Gorbach hat in einem Schreiben an LH-Stv. Haider mitgeteilt, dass er den Vorschlag auf Änderung der Zählregel begrüßt, aber bisher keine finanzierbare Lösung gefunden werden konnte. Gleichzeitig wurden Gespräche mit dem Finanzminister und mit dem Sozialminister angekündigt.
Alle VerkehrssicherheitsexpertInnen und auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit würden diese Änderung begrüßen. Laut einer Information des Kuratoriums "verunglückten zwischen 1991 und 2003 316 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bei Schulbusunfällen in Bussen, 89 Prozent von ihnen waren zwischen sechs und 14 Jahren alt." Gerade diese Altersgruppe betrifft auch eines der größten Mankos in Bussen: Österreich ist noch eines der wenigen europäischen Länder, die per Gesetz eine 3:2-Regelung in Bussen erlauben. Diese Norm sieht vor, dass drei Kinder im Alter zwischen sechs und 14 Jahren wie zwei Erwachsene zu zählen sind. Das führt dazu, dass neue Omnibusse zwar über Sicherheitsgurte verfügen müssen, ein Teil der Kinder diese aber de facto nicht benützen kann. Viele Kinder müssen als Folge dieser Regelung im Bus stehen und sind in gefährlichen Situationen - wie z. B. einer Notbremsung - einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt.
Die europäischen Länder Schweiz, Slowenien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Spanien, Tschechien und Belgien haben bereits erkannt, dass eine 1:1-Regelung sinnvoll ist, lediglich Irland, Portugal und Großbritannien verfolgen neben Österreich nach wie vor trotz aller bekannten Risken und Gefahren eine 3:2-Regelung für Kindertransporte in Omnibussen.
Eine Positionierung des Steiermärkischen Landtages für eine Verbesserung beim SchülerInnentransport muss dieses Anliegen entsprechend unterstützen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, damit
1.die Zählregel beim Personentransport in Omnibussen geändert wird, sodass in Hinkunft auch Kinder unter 14 Jahren als eine (1) Person gezählt werden
und
2. die entsprechenden finanziellen Vorkehrungen für die Umsetzung dieser Verbesserungen beim SchülerInnentransport getroffen werden.
Unterschrift(en):
Karl Petinger (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ)