LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 151/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 24.11.2005, 17:49:17


Landtagsabgeordnete(r): Ernst Gödl (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP), Erwin Gruber (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Dienstrecht für KindergärtnerInnen

In den Sommermonaten 2005 thematisierte der damalige sozialdemokratische Landesrat das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden anzustellenden Kindergärtner/Kindergärtnerinnen und Erzieher an Horten. Er kritisierte, dass zu viele Kindergärten in den Sommermonaten geschlossen haben und regte eine Reform des anzuwendenden Dienstrechts an.
Gleichzeitig beklagen die Bürgermeister, dass dieses Dienstrecht zu kaum tragbaren Kosten für die Gemeinden führe, welche für private Kindergärten nicht anfallen. Daher gibt es in der Steiermark einen Verdrängungswettbewerb, der seine Ursache in den unterschiedlichen Dienstrechten und der dadurch bedingten unterschiedlichen Kostensituation hat.

Weiters ist die dienstrechtliche Ungleichbehandlung von KindergärtnerInnen Privileg und Diskriminierung zugleich, welche durch ein neues Dienstrecht schon bald der Vergangenheit angehören könnte.




Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag ehest eine Regierungsvorlage über ein Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden anzustellenden Kindergärtner/Kindergärtnerinnen und Erzieher an Horten zuzuleiten. Diese Regierungsvorlage soll einerseits die dienstrechtlichen Unterschiede angleichen und andererseits für bestehende Dienstverträge Übergangslösungen enthalten. 


Unterschrift(en):
Ernst Gödl (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP), Erwin Gruber (ÖVP)