LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 59/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 10.11.2005, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A14 15-5/05-56
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Haftungserklärung

Betreff:
die Haftungserklärung des Landes Steiermark gegenüber der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG zugunsten der Steir. WirtschaftsförderungsgmbH für Projekte im Rahmen der Wirtschaftsoffensive in Höhe von € 12,3 Mio.


Mit RSB vom 15.11.2004, GZ.: A14 13-32/04-158, wurden  die von der Steir. WirtschaftsförderungsgmbH abzuwickelnden Projekte im Rahmen der Wirtschaftsoffensive mit einem Gesamtförderungsvolumen von € 12,3 Mio. genehmigt. Gleichzeitig wurde die Bedeckung der € 12,3 Mio. über eine von der Steir. WirtschaftsförderungsgmbH vorzunehmende Zwischenfinanzierung, in Form von aufzunehmenden Fremdmitteln, sowie die Bereitstellung der Landesmittel zur Refinanzierung in 8 Jahresraten von je € 1,537.500,00 zuzüglich Zinsen - beginnend ab 2006 bis 2013 - beschlossen. Der diesbezügliche Landtagsbeschluss Nr. 1699 erfolgte am 2.12.2004.

Die Steirische WirtschaftsförderungsgmbH, 8020 Graz, Nikolaiplatz 2, teilt in ihrem Schreiben vom 18.2.2005 mit, dass sich aufgrund der Einholung eines Finanzierungsanbotes von der Landes-Hypothekenbank Steiermark gezeigt habe, dass durch eine Sicherstellung in Form einer Haftungsübernahme seitens des Landes eine erhebliche Zinssatzsenkung möglich wäre.

Laut Konditionenanbot der Landes-Hypothekenbank Steiermark vom 17.2.2005 würde  für die Variante "ohne ausdrückliche Haftungsübernahme Land Steiermark"  auf Basis des 1-Monats-Euribor zuzüglich 0,75 % Aufschlag ein Sollzinssatz von 2,853 % p.a. dec. verrechnet werden\; bei der Alternative "mit ausdrücklicher Haftungsübernahme Land Steiermark"  würde nach diesem Anbot ein Sollzinssatz auf Basis des 1-Monats-Euribor zuzüglich 0,15 %  Aufschlag von 2,253 % p.a. dec. verrechnet werden.

Durch die Übernahme der Haftungserklärung des Landes Steiermark gegenüber der zwischenfinanzierenden Landes-Hypothekenbank Steiermark AG. zugunsten der Steirischen WirtschaftsförderungsgmbH, zweckgebunden für Projekte im Rahmen der Wirtschaftsoffensive, kann somit für das Land Steiermark eine Kosteneinsparung in Höhe von € 73.800,00 p.a.  erzielt werden.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die einen integrierenden Bestandteil dieses Antrages bildende Haftungserklärung des Landes Steiermark gegenüber der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG zugunsten der Steir. WirtschaftsförderungsgmbH für Projekte im Rahmen der Wirtschaftsoffensive in Höhe von € 12,3 Mio. wird zustimmend zur Kenntnis genommen.