LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 193/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 12.12.2005, 13:40:12


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider, Christian Buchmann

Betreff:
Naturnutzungsabgabe

Die Bemühungen um die Einführung einer Naturnutzungsabgabe gehen auf das Jahr 1996 zurück. In diesem Jahr wurde das Stmk. Naturnutzungsabgabegesetz wegen einer darin verankerten Wasserentnahmeabgabe von der Bundesregierung beeinsprucht. Die Grünen legten im Jahr 1996 und im Jahr 1998 Gesetzesanträge zur Einführung einer Naturnutzungsabgabe vor. Nach der Beeinspruchung war die Landesregierung jedoch nicht mehr bereit, über ein Naturnutzungsabgabegesetz (unter Verzicht auf eine Wasserentnahmeabgabe) zu verhandeln, obwohl der Finanzlandesrat im Petitionsausschuss am 21.4.1998 sich abermals dazu bekannt hat, dass er es für einen Fehler halte, dass das Land Steiermark keine Naturentnahmeabgabe einführt.

Nach dem völligen Stillstand seit 1996 fasste die Landesregierung nach den Landtagswahlen 2000 abermals einen Grundsatzbeschluss für eine Naturnutzungsabgabe (RV, Einl. Zahl 742/1), ohne allerdings einen Gesetzesvorschlag in den Landtag einzubringen. Daher brachten die Grünen am 5. Februar 2002 neuerlich einen Gesetzesvorschlag ein (Steiermärkisches Naturentnahmeabgabegesetz 2002), der in einen Unterausschuss des Finanzausschusses verwiesen wurde und dort dreieinhalb Jahre unbehandelt ruhte.

In seiner Rede anlässlich der Einbringung des Landesvoranschlages 2004 hat der Finanzlandesrat sich neuerlich für eine Naturnutzungsabgabe ausgesprochen - allerdings wieder mit einem Vorbehalt. Hieß es im Zuge des alten Grundsatzbeschlusses noch, es müsse aus standortpolitischen Gründen ein Einvernehmen mit dem Bundesland Kärnten hergestellt werden, wies der Finanzlandesrat nach diesem Einvernehmen mit Kärnten darauf hin, dass mit "einer neuerlichen Überprüfung einer bereits vorliegenden Studie" zu klären sei, dass kein Standortnachteil eintritt. Damit war gemeint, dass nun eine "Standortnachteilprüfung" in Bezug auf das neue EU-Mitglied Slowenien erfolgen müsste.

Es ist zu befürchten, dass auch nach dieser Überprüfung eine weitere folgen könnte, da in der nächsten EU-Erweiterungsrunde mit Kroatien neuerlich ein grenznahes Land EU-Mitglied werden könnte.

Der steirische Naturschutz und die Landschaftspflege benötigen dringend jene Mittel, die aus der Abgabe eingenommen werden könnten.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,

1. innerhalb der nächsten drei Monate einen Gesetzesvorschlag über ein Naturnutzungsabgabegesetz im Landtag einzubringen und dabei auf folgende Gesichtspunkte Bedacht zu nehmen:
  • Zur Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege soll auf Maßnahmen der Naturentnahme, die sich nachhaltig nachteilig auf den Haushalt der Natur auswirken, eine Abgabe eingehoben werden.
  • Die Abgabe soll unabhängig von der Art der Lagerstätte und dem Eigentum am Grund und Boden von der Entnahme von folgenden Bodenmaterialien aus ihren natürlichen Lagerstätten erhoben werden: Steine, Schotter, Kies, Sand, Lehm, Ton, Kalk, Mergel, Gips, Torf und Magnesit.
  • Die Abgabe soll eine gemeinschaftliche Landesabgabe sein\;

2. die Einnahmen des Landes aus der Abgabe im Vollzug des Landesvoranschlags 2006 und in den folgenden Landesvoranschlägen ausschließlich dem Landschaftspflegefonds (§ 29 Steiermärkisches Naturschutzgesetz) zweckzuwidmen.


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne)