EZ/OZ: 194/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 12.12.2005, 13:40:33
Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Hermann Schützenhöfer
Betreff:
direkte Auszahlung von einem Drittel der Bedarfszuweisungen an die Gemeinden
Im Landesbudget sind Bedarfszuweisungen als Investitionsbeiträge an Gemeinden in der Höhe von € 101.524.000,-- ausgewiesen.
In den vergangenen Jahren sind in den steirischen Gemeinden zahlreiche Projekte umgesetzt worden, die wertvolle Infrastruktur geschaffen oder diese verbessert haben, wie Gemeindehäuser, Schulen, Kindergärten, Veranstaltungshallen und Sportzentren. Es ist daher nicht mehr sinnvoll, die Vergabe von Bedarfszuweisungen nur mehr nach dem Prinzip der Errichtung eines Projektes zu steuern.
In der Zukunft gewinnt die Absicherung der sozialen Dienste und Bildungseinrichtungen der Gemeinden eine immer größere Bedeutung. Für viele Gemeinden wird es auch immer schwieriger, diese Absicherung zu gewährleisten.
Daher sollen 1/3 der Bedarfszuweisungen nach einem festzulegenden Schlüssel direkt an die steirischen Gemeinden ausbezahlt werden, um die in den letzten Jahren gewachsenen Anforderungen im Sozial- und Bildungsbereich abdecken zu können, wie mobile Dienste, bedarfsgerechte Kinderbetreuung, Nachmittagsbetreuung für SchülerInnen und Infrastrukturkosten für Bildungseinrichtungen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, ein Drittel der Bedarfszuweisungen nach einem festzulegenden Schlüssel direkt an die steirischen Gemeinden auszuzahlen, um die in den letzten Jahren gewachsenen Anforderungen im Sozial- und Bildungsbereich abdecken zu können.
Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne)