EZ/OZ: 238/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 29.12.2005, 14:20:06
Landtagsabgeordnete(r): Walter Kröpfl (SPÖ), Christopher Drexler (ÖVP)
Fraktion(en): SPÖ, ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Betreff:
Papierloser Landtag
Der Steiermärkische Landtag hat in der XIV. Gesetzgebungsperiode am 30. September 2003 folgenden Beschluss gefasst:
"1. Der Steiermärkische Landtag bekennt sich dazu, bis zum Beginn der XV. Legislaturperiode alle Maßnahmen zu treffen, um im Zuge einer Verwaltungsreform einen "papierlosen Landtag" zu ermöglichen. Dazu ist es erforderlich, das Gesetz vom 1. Juli 1997 über die Geschäftsordnung des Steiermärkischen Landtages (GeoLT) zu novellieren, sowie sämtliche Gesetze in denen Berichtspflichten an den Landtag enthalten sind dahingehend zu überprüfen, ob diese auch in elektronischer Form erfolgen können und falls nicht, entsprechende Änderungen vorzunehmen.
2. Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,
a) am Projekt "Verwaltungsreform im Steiermärkischen Landtag - Papierloser Landtag" entsprechend dem Projektauftrag mitzuwirken und das erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen, wobei die Finanzierung der übrigen Projektkosten - mit Ausnahme des Anteiles der Regierungsbüros an den Kosten der Landhaus-Verkabelung - aus dem Budget des Steiermärkischen Landtages erfolgt,
b) alle Maßnahmen zu treffen, damit ab Beginn der XV. Legislaturperiode die Übermittlung sämtlicher Unterlagen an den Landtag in elektronischer Form gewährleistet ist sowie
c) dafür Sorge zu tragen, dass ab Beginn der XV. Legislaturperiode ein kostenloser Zugang zum Landesgesetzblatt für die Steiermark, sowie zur Grazer Zeitung im Internet sichergestellt ist."
Durch die Beschlussfassung der neuen Geschäftsordnung des Steiermärkischen Landtages am 24. Mai 2005 ist der legistische Teil des Projektauftrages, welcher einen integrierten Bestandteil des o.a. Beschlusses darstellt, erledigt.
Die technische Umsetzung des "Papierlosen Landtages" bedarf trotz erfolgreicher Inbetriebnahme jedoch noch diverser Feinabstimmungen bis hin zu weiteren Ausbaustufen. Als Ausbaustufe könnte beispielsweise die von verschiedenen Regierungsbüros gewünschte Einbindung in das System bearbeitet werden.
Auch hinsichtlich der Umsetzung des Punktes 2.b) des o.a. Landtagsbeschlusses (elektronische Übermittlung von Unterlagen an den Landtag durch die Regierung) sind noch wesentliche Verbesserungen anzustreben, weshalb eine intensive Zusammenarbeit zwischen Projektgruppe und Amt der Landesregierung erforderlich sein wird.
Es erscheint daher sinnvoll, die eingesetzte Projektgruppe - mit Ausnahme der Arbeitsgruppe Legistik - mit der Fortführung der Arbeiten zu beauftragen. Hiezu ist es erforderlich, den Unterausschuss "Geschäftsordnung des Steiermärkischen Landtages" wiederum als Steuerungsgremium einzusetzen, um die weitere Vorgangsweise auch politisch abstimmen zu können.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Zwecks Fortführung des Projektes "Papierloser Landtag Steiermark - PALLAST" wird der Unterausschuss "Geschäftsordnung des Steiermärkischen Landtages" wieder eingesetzt. Der Unterausschuss fungiert als Steuerungsgremium für die Projektgruppe, welche ihre Arbeiten - mit Ausnahme der Arbeitsgruppe Legistik - fortführen soll. Der Unterausschuss wird Vorgaben für die Feinabstimmung der technischen Applikation sowie Aufträge hinsichtlich weiterer Ausbaustufen erteilen.
Unterschrift(en):
Walter Kröpfl (SPÖ), Christopher Drexler (ÖVP)