LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 142/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 24.11.2005, 16:40:30


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider

Betreff:
Steiermärkisches Klimaschutzgesetz


Die Landesregierung wurde am 21. September 2004 mit Beschluss Nr. 1540 vom Landtag aufgefordert, "dem Landtag eine Regierungsvorlage betreffend eines Steiermärkischen Klimaschutzgesetzes vorzulegen, die wirksame Maßnahmen zur Erreichung des Kyoto-Ziels, sowie geeignete Förderungsinstrumente zum Umstieg auf umweltschonende Technologien enthält.

Dieser Beschluss wurde von der Landesregierung nicht umgesetzt.

Ein Klimaschutzgesetz muss sich auf folgende Bereiche beziehen:

1.  Ökowärme
2.  Stromeffizienz
3.  Forcierung erneuerbarer Energie durch Land und Gemeinden
4.  Eigentümerauftrag an landeseigene EVUs
5.  Umstellung der Förderungsinstrumente

Zu Punkt 1:

Ziele:
  • Wärmeversorgung von Importen fossiler Energieträger unabhängiger machen
  • Anteil erneuerbarer Energieträger im Wärmebereich erhöhen
  • Vorgaben der nationalen Klimastrategien einhalten

Das Gesetz muss vorsehen, dass
  • EndverbraucherInnen von Energie Ökowärmegutscheine erhalten, wenn sie Ökowärmeanlagen installieren (Anzahl der Gutscheine ist abhängig von der Leistungsgröße der Anlage)
  • VerkäuferInnen fossiler Energie (Öl, Gas, Kohle) in Abhängigkeit von der verkauften Energiemenge einen bestimmten Prozentsatz an Ökowärmegutscheinen kaufen müssen
  • bei Nichterreichung dieses Prozentsatzes Abschlagszahlungen an das Land erfolgen

Als Ökowärmeanlagen gelten:
  • Solarkollektoren
  • Anschlüsse an mit Biomasse betriebene Fernwärmenetze
  • Alle Biomassezentralheizungsanlagen (Pellets-, Hackschnitzel- und Stückholzanlagen)
  • Kachelöfen und Pelletskaminöfen als Gesamtheizsystem

Zu Punkt 2:

Ziele:
  • Reduzierung des Stromverbrauchs der Haushalte um sieben Prozent innerhalb von sieben Jahren
  • Senkung der Treibhausgasemissionen aus kalorischen Kraftwerken
  • Vorgaben der nationalen Klimastrategie einhalten

Das Gesetz muss vorsehen, dass:
  • jedes EVU die durchschnittliche Stromabgabemenge je Haushalt bis 2011 um vier Prozent reduzieren muss
  • bei Nichteinhaltung eine Abgabe zu entrichten ist
  • EVUs, die mehr reduzieren, eine Prämie erhalten

Zu Punkt 3:

Ziele:
  • Forcierung erneuerbarer Energie durch Land und Gemeinden
  • Vorgaben der nationalen Klimastrategie einhalten

Das Gesetz muss vorsehen, dass
  • Heizanlagen in Landes- und Gemeindegebäuden bei Kesseltausch und beim Neubau auf erneuerbare Energie umgestellt werden
  • Fahrzeuge des Landes und der Gemeinden vermehrt Biotreibstoffe verwenden

Zu Punkt 4:

Ziele:
  • Reduktion der Treibhausgase der landeseigenen Energieversorgungsunternehmen
  • Vorgaben der nationalen Klimastrategie einhalten

Das Gesetz muss vorsehen, dass
  • landeseigene Energieversorgungsunternehmen bis 2010 mindestens 13 Prozent weniger Treibhausgase gegenüber 1990 emittieren
  • die Stromerzeugung in kalorischen Kraftwerken und die Abgabe von Erdgas an EndverbraucherInnen 2010 um 13 Prozent geringer ist als 1990
  • Vorstände und Aufsichtsräte damit zu befassen sind

Zu Punkt 5:

Ziele:
  • Koppelung der Förderung an erneuerbare Energie
  • Vorgaben der nationalen Klimastrategie einhalten

Das Gesetz muss vorsehen, dass
  • nur jene Heizsysteme gefördert werden, die mit erneuerbarer Energie betrieben werden
  • eine Wohnbauförderung nur dann zu gewähren ist, wenn Heizsysteme mit erneuerbarer Energie zum Einsatz kommen
  • bei Neuerrichtung von Gebäuden die Warmwasserbereitung mittels Solaranlage zu erfolgen hat.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage betreffend ein Steiermärkisches Klimaschutzgesetz im Landtag einzubringen.


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne)