LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 125/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 23.11.2005, 17:10:59


Landtagsabgeordnete(r): Johannes Schwarz (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Gerhard Rupp (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Modernisierung des Fahrschulwesens

Der Besitz eines PKW-Führerscheins ist nicht nur im Privat-, sondern vor allem im Berufsleben fast ein Muss. Die Kosten der Ausbildung zum Führerschein sind in den letzten Jahren jedoch massiv gestiegen und stellen für Jugendliche und deren Eltern eine enorme finanzielle Belastung dar.

So kostete im bundesweiten Schnitt im Jahr 2004 der Erwerb des B-Führerscheins 1.449 Euro.

Erst vor kurzem verhängte das Kartellgericht über fünf Grazer Fahrschulen eine Geldstrafe in der Höhe von insgesamt 75.000 Euro wegen verbotener Preisabsprachen.

Ursache für das Enstehen solcher Absprachen sind Wettbewerbschranken, die sich überwiegend in den einzelnen Gesetzen in Bezug auf Fahrschulen finden. Dazu zählen insbesondere antiquierte Hürden bei der Gründung einer Fahrschule, die neuen Fahrschulen einen fairen Marktzutritt erschweren sowie geringe Preistransparenz, so dass es für FahrschülerInnen nur mit einem sehr hohen Aufwand möglich ist, Preise und Leistungen zu vergleichen.

Zwar können sich FahrschülerInnen seit Oktober 2002 die Fahrschule im ganzen Bundesgebiet frei auswählen, diese Möglichkeit wird aber noch zu wenig genützt, um sich positiv auf den Wettbewerb auszuwirken.

Diese Rahmenbedingungen unterstreichen die Notwendigkeit, im Bereich der Fahrschulen für fairen Wettbewerb zu sorgen.

Das Betreiben von Fahrschulen durch Autofahrerklubs wie ARBÖ und ÖAMTC sowie anderen Non-Profit Organistationen könnte dazu beitragen, den Markt zu beleben und zu einer Verbesserung des Preis-Leistungs-Verhältnisses in der Führerscheinausbildung führen.

Die Beseitigung der Hürden bei der Gründung einer Fahrschule, eine bessere Informationspflicht über Preise und Leistungen, eine Kürzung der Theoriestunden auf maximal acht, da sich die meisten FahrschülerInnen den Großteil des Theoriewissens durch moderne Lernmethoden, wie etwa dem E-Learning auf dem PC im Selbststudium aneignen, wären überdies erste geeignete Schritte in Richtung Modernisierung des Fahrschulwesens.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten

1.    den Zugang zum Fahrschulgewerbe zu erleichtern,

2.    die Anzahl der Theoriestunden zu senken,

3.    eine Informationsplattform zu schaffen, über die sich die Jugendlichen über Preis- und Leistungsangebote einzelnen Fahrschulen informieren können, sowie

4. Autofahrerklubs wie ARBÖ oder ÖAMTC sowie anderen Non-Profit Organisationen den Betrieb von Fahrschulen zu ermöglichen.


Unterschrift(en):
Johannes Schwarz (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Gerhard Rupp (SPÖ)