LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 107/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 23.11.2005, 00:00:00


Geschäftszahl(en): LAD - 05.00-584/02-18
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: Beschluss Nr. 822 (XIV. GGP)

Betreff:
Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenzen

Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Steiermärkischen Landtages Nr. 822 vom 19.11.2002, XIV. Gesetzgebungsperiode, wird nachfolgend über die bei der Landeshauptleutekonferenz am 4.11.2005 gefassten Beschlüsse und erzielten Ergebnisse berichtet.

1.)      Reform des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz nimmt das Angebot des Bundes, über Änderungen in der Finanzierung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs Gespräche auf politischer Ebene zu führen, zur Kenntnis und sagt zu, dass sich die Länder daran beteiligen werden. Damit ist keine Zustimmung zu den bisher bekannt gewordenen Plänen des Bundes verbunden.

Die Länder ersuchen den Bund um Anberaumung eines Gesprächstermins und werden an den Beratungen durch politische Vertreter teilnehmen.

Die Landeshauptleutekonferenz hält aus diesem Anlass fest, dass die vom Bund im Jahre 1999 für den ÖPNRV zugesagten Fördermittel in den letzten Jahren nur zu einem geringen Teil geleistet wurden.

2.)      Katastrophenhilfekompetenz
Beschluss:
1.  Die Landeshauptleutekonferenz ruft folgende Länderpositionen zum Österreich-Konvent in Erinnerung:
Im Katastrophenfall muss eine einheitliche Führung durch den Landeshauptmann sichergestellt werden.
Für die Angelegenheiten der Katastrophenhilfe wird die ausschließliche Landesgesetzgebung vorgeschlagen.

2. Eine Abgeltung des Arbeitszeitenausfalls aus dem Katastrophenfonds wäre ins Auge zu fassen, sofern der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellt und ein gewisses Zeitausmaß überschritten wird. Die Freiwilligkeit eines Katastrophenhilfsdienstes darf aber nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden.

3. Für die Klärung von Einzelheiten wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt.


3.)      Grippe-Pandemiepläne\; Finanzierung der Bevorratung durch den Bund
Beschluss:
Der Bund wird aufgefordert, seine Kompetenz nach dem Epidemiegesetz 1950 für den Anlassfall einer Grippe-Pandemie in Österreich wahrzunehmen und die für die nach dem Österreichischen Influenza-Pandemieplan 2005 vorgesehenen Beschaffungen und Bevorratungen erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.
Dazu zählen
1.  die Option und Beschaffung eines wirksamen Impfstoffes (die Wartezeit dafür wird derzeit auf etwa 6 bis 12 Monate geschätzt),
2.  die Bevorratung von Neuraminidase-Hemmern (derzeit praktisch verfügbar nur Oseltamivir/Tamiflu) zumindest für das Schlüsselpersonal und
3.  der Ankauf und die Bevorratung von FFP-3-Schutzmasken zumindest für das Schlüsselpersonal.

Die Landeshauptleutekonferenz ersucht den Bund um einen Vorschlag zur österreichweit einheitlichen Definition des Schlüsselpersonals.

4.)      Heizkostenzuschuss
Beschluss:
Die Länder sprechen sich für die Auszahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2005/2006 an bedürftige Haushalte unabhängig vom Heizmittel aus.

Die Länder erklären sich bereit, einen derartigen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2005/2006 zu 50% zu finanzieren und fordern den Bund auf, die andere Hälfte zu tragen.


5.)      Nachmittagsbetreuung für Schulkinder
Beschluss:
Die Bundesministerien für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz werden ersucht, im Einvernehmen mit den Ländern und unter Einbeziehung des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes eine Arbeitsgruppe einzurichten mit dem Ziel, einen gemeinsamen Vorschlag zur Umsetzung der Nachmittagsbetreuung von Schulkindern zu erarbeiten.

6.)      Barrierefreies Bauen
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich für die Genehmigung der Ländervereinbarung über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften in allen Landtagen aus.

Sollten bis Jahresende nicht alle Genehmigungen vorliegen, so nehmen die Länder, in denen die Genehmigung vorliegt, in Aussicht, eine gesonderte Vereinbarung mit dem selben Inhalt abzuschließen, die den anderen Ländern zum Beitritt offen steht.

Die Verbindungsstelle der Bundesländer wird beauftragt, einen entsprechenden Vereinbarungsentwurf vorzubereiten.


7.)      Beschaffung von Lehrplätzen
Beschluss:
Die Verbindungsstelle der Bundesländer wird beauftragt, eine Länderumfrage zu den Aktivitäten der einzelnen Länder hinsichtlich der Beschaffung von Lehrplätzen durchzuführen. Als Termin ist der 15. Dezember 2005 vorzugeben.

Die gesammelten Länderberichte sind sodann der Bundesregierung zur Kenntnis zu bringen.


8.)      EU-Regionalpolitik 2007-13\;

Stand der Verhandlungen

Beschluss:
Die Länder ersuchen den Herrn Bundeskanzler und den Herrn Bundesminister für Finanzen unter Bezugnahme auf den Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 11. Mai 2004 zur Weiterentwicklung der EU-Regionalpolitik nach 2006, im Rahmen der Verhandlungen zur finanziellen Vorausschau 2007-13 für den Bestand des Ziels "regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" (derzeit "Ziel 2") als eigenständiges Ziel im Rahmen der EU-Strukturfonds mit angemessener finanzieller Dotierung einzutreten.

Die Länder ersuchen darüber hinaus, in den kommenden Treffen auf politischer Ebene auf die britische Ratspräsidentschaft sowie auf die politischen Vertreter der Niederlande, von Großbritannien und Deutschland einzuwirken, um die Förderungsmöglichkeiten für alle Grenzregionen beibehalten zu können.

9.)      EU\;
Ausschuss der Regionen\;
Funktionsperiode 2006-2010
Beschluss:
1.   AdR-Mitglieder und Stellvertreter

Die Landeshauptleutekonferenz nimmt folgende Nominierungen durch die Länder gemäß Art. 23c Abs. 4 B-VG in Verbindung mit Art. 263 EG-Vertrag für die Periode 2006 bis 2010 zur Kenntnis:

Land                      Mitglied                                     Stellvertretendes Mitglied

Burgenland:          LH Hans NIESSL                          LTP Walter PRIOR
Kärnten:               LH Dr. Jörg HAIDER                      LR Dr. Josef MARTINZ
Niederösterreich:  LH Dr. Erwin PRÖLL                     LR Mag. Johanna MIKL-LEITNER
Oberösterreich:    LH Dr. Josef PÜHRINGER              LR Viktor SIGL
Salzburg: *)         LH Mag. Gabriele BURGSTALLER  LH a.D. Dr. Franz 
                                                                                SCHAUSBERGER
Steiermark:          LH Mag. Franz VOVES                  LH-Stv. Hermann
                                                                                SCHÜTZENHÖFER
Tirol:                     LH DDr. Herwig VAN STAA            LH-Stv. Ferdinand EBERLE
Vorarlberg:           LH Dr. Herbert SAUSGRUBER       LTP Gebhard HALDER
Wien:                   LH Dr. Michael HÄUPL                   LH-Stv. Dr. Sepp RIEDER
*) vorbehaltlich einer Beschlussfassung

2.      Delegationsleitung

Für die Leitung der österreichischen Delegation und damit als Vizepräsident des Ausschusses der Regionen wird - unter Berücksichtigung der Festlegung der Landeshauptleutekonferenz (VST-2722/59 vom 3.12.1995) - nominiert:

LH DDr. Herwig VAN STAA


3.      Präsidium

Für die beiden Sitze Österreichs im Präsidium des Ausschusses der Regionen werden nominiert:

a) LH DDr. Herwig VAN STAA

Zu seinem Vertreter ad personam:

LH Hans NIESSL

b) Über die Besetzung des zweiten Präsidiumssitzes sind innerhalb der österreichischen Delegation Gespräche mit dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund zu führen.

4.      Kommissionen und weitere Gremien:

Für die Fachkommissionen und weiteren Gremien des Ausschusses der Regionen werden die Nominierungen im Rahmen der österreichischen Delegation vorgenommen.


10.)   Werbebeschränkungen für die ORF-Landesstudios
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz begrüßt grundsätzlich eine Lockerung der Werbebeschränkungen für den ORF, um diesem eine breitere Finanzierungsbasis zu gewährleisten. Die Landeshauptleutekonferenz geht in diesem Zusammenhang allerdings davon aus, dass davon auch die Landesstudios in entsprechendem Umfang profitieren.


11.)   Schaffung eines einheitlichen Berufsbildes für diplomierte Sozialarbeiter/innen
Beschluss:
Die Länder lehnen die Schaffung einer Bundeskompetenz für ein einheitliches Berufsbild für diplomierte Sozialarbeiter/innen ab.
Sofern ein Bedarf nach einheitlichen Regelungen bestehen sollte, wäre eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG das geeignete Instrument. Die bereits in Kraft getretene Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über Sozialbetreuungsberufe enthält unter anderem Regelungen über Diplom-Sozialbetreuer/innen.


12.)   EuGH-Urteil betreffend den Studierendenzugang an Universitäten
       Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz hält die derzeitige Situation betreffend den Studierendenzugang an Universitäten im Gefolge des Urteils des EuGH für äußerst unbefriedigend. Die zuständigen Stellen werden aufgefordert, Lösungsangebote zu erarbeiten und diese eingehend zu prüfen. Eine Lösung muss bereits bei der Immatrikulation für das Sommersemester 2006 greifen.


13.)   Restitutionsvereinbarung Israelitische Kultusgemeinden - Bundesländer
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz hält fest, dass durch die Bundesländer bereits die erste Hälfte des vereinbarten Betrages vorab überwiesen wurde, ohne dass damals die Voraussetzungen für eine Zahlung vorgelegen waren.

Die Länder gehen davon aus, dass zunächst der Bund seiner Verpflichtung aus der Vereinbarung mit der IKG vom 25. Mai 2005 nachkommt. Die Länder bekennen sich zur Vertragstreue zu ihrer Vereinbarung mit der IKG aus 2002, sehen sich jedoch nicht in der Lage, die zweite Hälfte der vereinbarten Summe in einem auszubezahlen.


14.)   Strafprozessordnung (StPO)\;
Diversion\;
Anwendung bei Unfällen mit tödlichem Ausgang im familiären Umfeld
Beschluss:
§ 90a StPO legt die Voraussetzungen für die Anwendung der Diversion fest. Ausdrücklich ist darin bestimmt, dass die Diversion nur zulässig ist, wenn die Tat nicht den Tod eines Menschen zur Folge gehabt hat.

Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt eine Änderung der Strafprozessordnung, um die Anwendung der Diversion bei Unfällen mit tödlichem Ausgang im familiären Umfeld zu ermöglichen.


15.)   Österreichisches Zentrum für Rechtssetzung (ÖZER)
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz stellt fest, dass wegen des Fehlens eines detaillierten Konzepts samt Kostendarstellung eine Entscheidung über eine Beteiligung der Länder am Projekt eines Österreichischen Zentrums für Rechtssetzung derzeit nicht erfolgen kann.


16.)   Zusammenlegung der Schulverwaltung und des Landesschulrates
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz fordert den Bund auf, innerhalb von sechs Monaten die Voraussetzungen für die Einrichtungen von Bildungsdirektionen zu schaffen, wobei die Länder entscheiden können, ob eine gemischte Behörde oder eine Landesbehörde geschaffen wird.


17.)   Schutzwasserbauten
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz richtet an den Bund neuerlich das Ersuchen, die Mittel für den Schutzwasserbau, insbesondere im Hinblick auf die Folgen der Hochwasserereignisse im August 2002, zu erhöhen.

Für Verhandlungen werden der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz und die Landeshauptleute von Niederösterreich, Oberösterreich und Vorarlberg nominiert.

18.)   Staatsschuldenausschuss\;
Ländervertreter
Beschluss:
Für die Funktionsperiode vom 9. Jänner 2006 bis 8. Jänner 2010 des Staatsschuldenausschusses nominiert die Landeshauptleutekonferenz folgende Ländervertreter:
Hofrat Dr. Egon MOHR, Vorarlberg, als Mitglied
und
Senatsrat Mag. Dietmar GRIEBLER, MBA, Wien als Ersatzmitglied.


19.)   Integration und Sprachförderung von Kindern nichtdeutscher

Muttersprache

Beschluss:
Die Länder ersuchen die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie den Herrn Bundesminister für Finanzen,

1.  für die tatsächliche Anzahl ausländischer Schüler nicht deutscher Muttersprache die entsprechende Anzahl an Lehrerdienstposten allen Bundesländern zusätzlich zu den FAG-Abgeltungen zur Verfügung zu stellen.
Die konkreten Daten stellen die Länder zur Verfügung bzw. sind diese vom Datensatz der Bildungsdokumentation ablesbar.

2.  den tatsächlichen Anteil der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Gesamtschülerzahl für die Berechnung der den Ländern zur Verfügung zu stellenden Dienstposten an Sonderpädagogen heranzuziehen.
Die konkreten Daten stellen die Länder selbst zur Verfügung bzw. können vom Datensatz der Bildungsdokumentation abgelesen werden, sofern das bislang als fakultativ ausgewiesene Datenfeld zum Status eines obligatorisch auszufüllenden Datenfeldes geändert wird.


20.)   E-Card für Sozialhilfeempfänger/innen
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz beauftragt die Verbindungsstelle der Bundesländer, zum Zwecke der Einrichtung einer Arbeitsgruppe beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger zum Thema "E-Card für Sozialhilfeempfänger/innen" Nominierungen aller Länder einzuholen.


21.)   Mobilfunkmasten
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz spricht sich dafür aus, dass die in Niederösterreich erzielte Lösung betreffend Eindämmung der Mobilfunkmasten bundesweit zur Anwendung kommt, wobei die jeweiligen Gegebenheiten, etwa hinsichtlich der Besiedelungsdichte, berücksichtigt werden müssen.
Entsprechende Verhandlungen mit den Mobilfunkbetreibern sind zu führen.


22.)   Bundesvergabegesetz 2006\;

Regierungsvorlage

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz unterstützt die Stellungnahme der Landesbaudirektoren zum Entwurf des Bundesvergabegesetzes 2006 und ersucht den Nationalrat, die darin enthaltenen Anregungen bei der Beschlussfassung des Gesetzes zu berücksichtigen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Steiermärkischen Landtages, Einl. Zahl 1112/1, XIV. Gesetzgebungsperiode, betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenzen, wird zur Kenntnis genommen.