LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 169/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 01.12.2005, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-24 Gu 70/48-2005
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann

Betreff:
Verkauf der landeseigenen Grundstücke Nr. 388/4, 414/1, .182 und .240 der EZ 333, GB 60025 Kapfenberg im Flächenausmaß von rd. 3.120 m2 an die Firma Böhler Edelstahl GmbH um einen Pauschalkaufpreis von € 300.000,--

Mit Beschluss des Steiermärkischen Landtages Nr. 1756 vom 15.02.2005 wurde der Verkauf mehrerer Grundstücke des ehemaligen Bahnhofes Kapfenberg der Steiermärkischen Landesbahnen an die Firma Böhler Edelstahl GmbH genehmigt. Gleichzeitig wurde der Böhler Edelstahl GmbH das Vorkaufsrecht für die restlichen Grundstücke der EZ 333, KG 60025 Kapfenberg eingeräumt. Im Zuge der Vertragsabwicklung in Umsetzung des vorzitierten Beschlusses Nr. 1756 des Steiermärkischen Landtages haben sich zahlreiche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der  ebenfalls mit dem vorgenannten Beschluss des Steiermärkischen Landtages eingeräumten Dienstbarkeiten zugunsten der Firma Böhler Edelstahl GmbH zu den weiteren von den Steiermärkischen Landesbahnen genutzten und hier kaufgegenständlichen Grundstücken ergeben.

Weiters hat sich herausgestellt bzw. haben die Steiermärkischen Landesbahnen mitgeteilt, dass es aufgrund des Verkaufes des seinerzeitigen Bahnhofsgebäudes notwendig ist, bei den bestehenden Busgaragen einen Zubau zur Errichtung eines Sozialraumes, eines Büros und einer WC-Anlage vorzunehmen. Die Steiermärkischen Landesbahnen haben den diesbezüglichen Kostenaufwand mit zumindest € 170.000,-- bekannt gegeben und ersucht, aus dem Verkaufserlös von € 1,000.000,-- einen Betrag von € 200.000,-- für die Steiermärkischen Landesbahnen zu reservieren.

Aufgrund der Probleme in Abgrenzung der Dienstbarkeiten und den weiter von den Steiermärkischen Landesbahnen benutzten Grundstücksteilen der EZ 333 und der eigenen Planungen zur Werkserweiterung hat nunmehr die Firma Böhler Edelstahl GmbH das Angebot gelegt, die restlichen Liegenschaften, nämlich die Grundstücke 388/4, 414/1, .182, .240 der EZ 333, GB 60025 Kapfenberg, um den Pauschalkaufpreis von € 300.000,-- zu erwerben.

Gemäß einem der Finanzabteilung vorliegenden Sachverständigengutachten errechnet sich unter Berücksichtung der auf diesen Grundstücken errichteten Gebäude ein Verkehrswert von rd. € 317.000,--. Es besteht jedoch noch die Forderung der Firma Böhler Edelstahl GmbH gegenüber dem Land Steiermark auf Abtragung der im Werksareal verlegten Gleise der Steiermärkischen Landesbahnen. Die Kosten für diese Maßnahmen werden in der Größenordnung von rd. € 12.000,-- bis € 17.000,-- geschätzt, sodass der von der Firma Böhler Edelstahl GmbH angebotene Pauschalkaufpreis von € 300.000,-- zu akzeptieren ist, da die Firma Böhler Edelstahl GmbH diese Verpflichtung des Landes Steiermark auf Gleisabtrag übernimmt bzw. auf diese Forderung gegenüber dem Land Steiermark verzichtet.

Im Hinblick auf diesen Verkauf der hier gegenständlichen Liegenschaften ist es auch notwendig, den dort situierten Busbetrieb der Steiermärkischen Landesbahnen von diesem Standort abzusiedeln. In diesem Zusammenhang hat die Mürztaler Verkehrs-Gesellschaft mbH dem Land Steiermark angeboten, dass sich die Steiermärkischen Landesbahnen zu äußerst attraktiven Konditionen im Firmengelände dieser Gesellschaft einmieten können, wobei als Verhandlungsbasis ein Nettobestandzins von € 1.700,-- pro Monat für den gesamten Betrieb der Steiermärkischen Landesbahnen genannt wurde. In diesem Bestandzins sind auch die Energiekosten, wie Heizung, Beleuchtung, Strom etc. sowie die Kosten der Mitbenützung der Werkstätten- und Sozialräume der Mürztaler Verkehrs-Gesellschaft mbH, enthalten.

Nach Beurteilung der Landesfinanzabteilung stellt die Absiedelung des Busbetriebes der Steiermärkischen Landesbahnen und die Einmietung bei der Mürztaler Verkehrs-Gesellschaft mbH die wirtschaftlich sinnvollste Variante dar. Es ist zu berücksichtigen, dass allein der Zubau eines Sozialraumes am bisherigen Standort von den Steiermärkischen Landesbahnen mit € 170.000,-- als Untergrenze veranschlagt wurde, wobei in der Gegenüberstellung des (noch nicht einmal verhandelten) Bestandzinses der Mürztaler Verkehrs-Gesellschaft mbH nur allein aus dem Titel der Kosten dieses Zubaues 100 Monatsmieten bzw. die Mietzinse für 8,3 Jahre abgedeckt wären.

Mit dem Kaufinteressenten Böhler Edelstahl GmbH wurde eine Räumungsfrist für diesen Busstandort mit 30.05.2006 ins Auge gefasst bzw. ist ein solcher Räumungstermin in abzuschließendem Kaufvertrag zu vereinbaren. Gleichzeitig soll die Fälligkeit des Kaufpreises von der geräumten Übergabe des Kaufobjektes abhängig gemacht werden.

Zusammengefasst ist zu wiederholen, dass aus Sicht der Landesfinanzabteilung zur Vermeidung massiver Abgrenzungsprobleme der einzuräumenden Dienstbarkeiten in Vollzug des Beschlusses Nr. 1756 des Steiermärkischen Landtages und des angebotenen Kaufpreises, der den Verkehrswert dieser Liegenschaften erreicht und aufgrund der gegebenen und im Amtsvortrag beschriebenen Einsparungspotenziale auf Seiten der Steiermärkischen Landesbahnen, der Verkauf an die Firma Böhler Edelstahl GmbH zu befürworten ist.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Verkauf der landeseigenen Grundstücke Nr. 388/4, 414/1, .182 und .240 der EZ 333, GB 60025 Kapfenberg im Flächenausmaß von rd. 3.120 m² an die Firma Böhler Edelstahl GmbH um einen Pauschalkaufpreis von € 300.000,-- wird genehmigt.