TOP 6
EZ/OZ 216/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Finanzen
Betreff:
Beschluss Nr. 406 des Steiermärkischen Landtages vom 11.12.2001 zur Übernahme von Haftungen des Landes Steiermark als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB für von der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH aufzunehmende Fremdmittel.
Erweiterung der Ermächtigung der Steiermärkischen Landesregierung in der Höhe von € 100.000.000,--.
zu:
- 216/1,
Beschluss Nr. 406 des Steiermärkischen Landtages vom 11.12.2001 zur Übernahme von Haftungen des Landes Steiermark als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB für von der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH aufzunehmende Fremdmittel.
Erweiterung der Ermächtigung der Steiermärkischen Landesregierung in der Höhe von € 100.000.000,--. (Regierungsvorlage),
Der Ausschuss für Finanzen hat in
seiner Sitzung
vom
10.01.2006
über
das oben angeführte Stück
Beratungen durchgeführt.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Erweiterung, der mit Beschluss Nr. 406 des Steiermärkischen Landtages vom 11.12.2001 erteilten Ermächtigung der Steiermärkischen Landesregierung zur Übernahme von Haftungen des Landes Steiermark als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB für von der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH aufzunehmende Fremdmittel in der Höhe von € 300.000.000,-- um einen weiteren Betrag von
€ 100.000.000,--, wird genehmigt.