LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 6

EZ/OZ 216/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Beschluss Nr. 406 des Steiermärkischen Landtages vom 11.12.2001 zur Übernahme von Haftungen des Landes Steiermark als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB für von der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH aufzunehmende Fremdmittel.
Erweiterung der Ermächtigung der Steiermärkischen Landesregierung in der Höhe von € 100.000.000,--.


zu:


  • 216/1,
    Beschluss Nr. 406 des Steiermärkischen Landtages vom 11.12.2001 zur Übernahme von Haftungen des Landes Steiermark als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB für von der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH aufzunehmende Fremdmittel.
    Erweiterung der Ermächtigung der Steiermärkischen Landesregierung in der Höhe von € 100.000.000,--. (Regierungsvorlage),


Der Ausschuss für Finanzen hat in

seiner Sitzung

vom
10.01.2006
über
das oben angeführte Stück
Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Erweiterung, der mit Beschluss Nr. 406 des Steiermärkischen Landtages vom 11.12.2001 erteilten Ermächtigung der Steiermärkischen Landesregierung zur Übernahme von Haftungen des Landes Steiermark als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB für von der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH aufzunehmende Fremdmittel in der Höhe von € 300.000.000,-- um einen weiteren Betrag von
€ 100.000.000,--, wird genehmigt.