EZ/OZ: 209/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 15.12.2005, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA18A-38-1/03-86
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Auflassung der L 542, Feistritzerstraße von km 6,410 bis km 6,560 in einer Länge von 150 m im Gemeindegebiet von Reisstraße, pol. Bez. Judenburg.
Die laufenden Änderungen der Wirtschafts- und Siedlungsstruktur bewirken auch nachhaltige Veränderungen der Verkehrsstruktur einzelner Landesstraßen. Das Landesstraßennetz der Steiermark muss daher immer wieder den geänderten Funktionen und Verkehrsverhältnissen angepasst werden. Landesstraßen, die ihre Funktion entsprechend § 7 Abs. 1 LStVG 1964 verloren haben, sind nach § 8 Abs. 1 LStVG 1964 als solche aufzulassen.
Mit der Gemeinde Reisstraße wurde diese funktionelle Straßennetzbereinigung einvernehmlich geregelt und hat sich die Gemeinde Reisstraße mit Gemeinderatsbeschluss vom 11.05.2005 bereit erklärt, ein Teilstück der L 542, Feistritzerstraße von km 6,410 (Ortstafel) bis km 6,560 (End-km) im Ortsgebiet von Kleinfeistritz in einer Länge von 150 m in das Gemeindestraßennetz zu übernehmen, wenn von der Landesstraßenverwaltung für die letztmalige Instandsetzung ein Pauschalbetrag von € 90.000,-- (inkl. MWSt.) zur Verfügung gestellt wird.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt nach Auszahlung des Pauschalbetrages für die letztmalige Instandsetzung in Kraft.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2005.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gemäß § 8 Abs. 1 Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 wird die Landesstraße Nr. 542, Feistritzerstraße von km 6,410 bis km 6,560 in einer Länge von 150 m aufgelassen und der Gemeinde Reisstraße nach Überweisung eines Pauschalbetrages von € 90.000,-- (inkl. MWSt) übergeben.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt nach Auszahlung des Pauschalbetrages für die letztmalige Instandsetzung in Kraft.