EZ/OZ: 212/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 15.12.2005, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA18A 83.114-15/00-93
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Grund- und Objekteinlösung für das BV. "Trieben - Sunk" der Landesstraße B 114 Triebener Straße.
Das Amt der Steierm. Landesregierung hat die Grund- und Objekteinlösung für das BV. "Trieben - Sunk" der Landesstraße B 114 Triebener Straße, unter sinngemäßer Anwendung des Eisenb. Ent.Ges. 1954 durchgeführt.
Die seitens des allgem. beeid. u. ger. zertif. Sachverständigen Bmstr. Ing. Heinz Reimitz ermittelte Entschädigung von € 312.500,-- ist angemessen und vertretbar und setzt sich wie folgt zusammen:
1. Hermann KOLLARITSCH (1/2)
Wolfsgrabenstraße 23, 8784 Trieben
2. Ingeborg KOLLARITSCH (1/2)
Wolfsgrabenstraße 23, 8784 Trieben
PLAN GB KG EZ GST BA ART* m² €/m² WERT
8 67517 67517 Trieben 539 722/1 BFL DBS 1031 45,-- € 46.395,--
Wohnhausablöse á € 268.140,--
Ablöse des Wohnhauses Wolfsgrabenstraße 23, 8784 Trieben mit Nebenanlagen
lt. Gutachten des SV Ing. Reimitz v. 21.10.2004 € 268.140,--
Räumungstermin: 31. März 2006
Entschädigung € 314.535,--
abzüglich Rückzahlung für vorübergehend beanspruchte Flächen - € 2.035,--
Gesamtentschädigung € 312.500,--
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2005.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Kostenbeitrag zur Grundeinlösung für das BV. "Trieben - Sunk" der Landesstraße B 114, Triebener Straße, im Betrag von
€ 312.500,-- zu Lasten Vst. 1/611203-0020 wird genehmigt.