LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 216/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 21.12.2005, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-23 Li 10/469-2005
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Beschluss Nr. 406

Betreff:
Beschluss Nr. 406 des Steiermärkischen Landtages vom 11.12.2001 zur Übernahme von Haftungen des Landes Steiermark als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB für von der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH aufzunehmende Fremdmittel. Erweiterung der Ermächtigung der Steiermärkischen Landesregierung in der Höhe von € 100.000.000,--.

In der 19. Sitzung der XIV. Gesetzgebungsperiode des Steiermärkischen Landtages am 11. Dezember 2001 wurde der zu Nr. 406 protokollierte Beschluss gefasst, die Steiermärkische Landesregierung zu ermächtigen, Haftungen des Landes Steiermark als Bürge und Zahler gem. § 1357 ABGB für von der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH aufzunehmende Darlehen von insgesamt max. ATS 4.128.090.000,-- (d.s. € 300.000.000,--) unter der Bedingung zu übernehmen, dass die Fremdmittel ausschließlich zur Finanzierung des Kaufpreises (samt Nebenkosten) von vom Land Steiermark zu erwerbenden Liegenschaften sowie von über die normale Instandhaltung hinausgehende und vom Land Steiermark bestellte Investitionsmaßnahmen verwendet werden.

Derzeit bestehen folgende aufgrund der Ermächtigung durch den Steiermärkischen Landtag übernommene Haftungen des Landes Steirermark für die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH:


Bankinstitut

Betrag

Beschluss

Landes-Hypothekenbank
Steiermark AG
€       109.009.251,25
GZ: FA4A-23 Li 10/84 vom 14.01.2002
Bank Austria Creditanstalt AG
€         58.000.000,--
GZ: FA4A-23 Li 10/194 vom 09.12.2002
Landes-Hypothekenbank
Steiermark AG
€         32.000.000,--
GZ: FA4A-23 Li 10/336 vom 22.12.2003
Bank Austria Creditanstalt AG
€           9.500.000,--
GZ: FA4A-23 Li 10/352 vom 09.02.2004
Raiffeisenlandesbank
reg.Gen.m.b.H
€           7.000.000,--
GZ: FA4A-23 Li 10/411 vom 11.10.2004
Landes-Hypothekenbank
Steiermark AG
€           1.300.000,--
GZ: FA4A-23 Li 10/426 vom 10.01.2005
Steiermärkische Bank und Sparkassen AG
€           5.425.000,--
GZ: FA4A-23 Li 10/34 vom 11.04.2005
Österreich. Postsparkassen AG
€         16.805.000,--
GZ: FA4A-23 Li 10/34 vom 11.04.2005
Bank Austria Creditanstalt AG
€         46.903.000,--
GZ: FA4A-23 Li 10/34 vom 11.04.2005
Landes-Hypothekenbank
Steiermark AG
€         14.000.000,--
Antrag an die Steiermärkische Landesregierung am 19. 12. 2005\; GZ FA4A-23 Li 10/457:

Es ergibt sich daher ein noch offener Haftungsrahmen von lediglich € 57.748,75.

In Hinblick auf weiter geplante allfällige Ankäufe von Liegenschaften des Landes Steiermark bzw. Umsetzung von Investitionsprogrammen, die teilweise grundsätzlich durch den Steiermärkischen Landtag bereits genehmigt sind (z.B. Investitionsprogramm Gewerbliche Berufsschulen, Investitionsprogramm Landwirtschaftliche Fach- und Hauswirtschaftsschulen), erscheint es zweckmäßig und wird beantragt, der Steiermärkischen Landesregierung in Erweiterung des bereits mit Beschluss Nr. 406 des Steiermärkischen Landtages vom 11.12.2001 eingeräumten Haftungsrahmen in der Höhe von € 300.000.000,--, diesen um € 100.000.000,-- aufzustocken.

Dies weiter unter der ausdrücklichen Bedingung, dass die von der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH aufgenommenen Fremdmittel ausschließlich zur Finanzierung des Kaufpreises (samt Nebenkosten) von vom Land Steiermark zu erwerbenden Liegenschaften sowie von über die normale Instandhaltung hinausgehende und vom Land Steiermark bestellte Investitionsmaßnahmen verwendet werden dürfen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2005.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Erweiterung, der mit Beschluss Nr. 406 des Steiermärkischen Landtages vom 11.12.2001 erteilten Ermächtigung der Steiermärkischen Landesregierung zur Übernahme von Haftungen des Landes Steiermark als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB für von der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH aufzunehmende Fremdmittel in der Höhe von € 300.000.000,-- um einen weiteren Betrag von
€ 100.000.000,--, wird genehmigt.