LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 286/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 26.01.2006, 11:02:21


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Walter Kröpfl (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ)
Fraktion(en): Grüne, SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider

Betreff:
Naturdenkmal Schwarze Sulm

Mit Beschluss Nr. 1641 des Landtages zum Entschließungsantrag 2065/1 in der 65. Sitzung der XIV. Gesetzesperiode am 16. November 2004 wurde die Landesregierung aufgefordert, die Schwarze Sulm "raschest" zum Naturdenkmal zu erklären. Die Umsetzung dieses Beschlusses ist leider noch immer nicht erfolgt. 

Die Schwarze Sulm zählt zu den letzten 4% intakter Fließgewässer in Österreich. Sie bildet mit den angrenzenden Hangwaldbereichen eine ökologische Besonderheit von europäischer Bedeutung. Im Jahre 1998 wurde die Schwarze Sulm als eine der wenigen Flussstrecken von nationaler Bedeutung ausgewiesen. Des weiteren stellte das Land Steiermark die einzigartige Fließstrecke der Schwarzen Sulm unter den Schutz von Natura 2000.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, den Landtagsbeschluss vom November 2004 endlich umzusetzen und die Schwarze Sulm raschest zum Naturdenkmal zu erklären. 


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Walter Kröpfl (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ)