LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 289/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 26.01.2006, 13:26:11


Landtagsabgeordnete(r): Ernest Kaltenegger (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker

Betreff:
Für eine ausreichende finanzielle Absicherung der persönlichen Bedürfnisse von HeimbewohnerInnen.

BewohnerInnen eines Pflegeheimes müssen laut § 13 Abs 4 Stmk.  Sozialhilfegesetz 20 Prozent ihrer Pension und die Sonderzahlungen zur Abdeckung ihrer persönlichen Bedürfnisse verbleiben, dazu ein monatliches Taschengeld von rund 42 Euro, wenn sie PflegegeldbezieherInnen sind.

Diese gesetzliche Bestimmung wird durch die Einführung von Einbettzimmerzuschlägen unterlaufen. Diese Einbettzimmerzuschläge liegen laut Bericht der Patientenombudsfrau zwischen € 90,- und € 300,- pro Monat und gehen zu Lasten des Taschengeldes. Mitte des Jahres 2005 haben laut Tätigkeitsbericht der Patienten- und Pflegeombudsschaft 2004 alle streirischen Heimbetreiber ihren BewohnerInnen mitgeteilt, dass sie diese Zuschläge nun einheben werden. Die Patienten- und Pflegeombudsfrau weist in ihrem Bericht darauf hin, dass "man sich bewusst machen sollte, wie viele Zuschlagsarten es gibt und wie viel an Taschengeld wohl tatsächlich zur Abdeckung der persönlichen Bedürfnisse verbleibt".

Nimmt man eine/n HeimbewohnerIn mit einer Pension von € 850.- pro Monat und einen Einbettzimmerzuschlag von sieben Euro pro Tag, so verbleiben diesem Menschen übers Jahr gerechnet rund fünf Euro pro Tag um die persönlichen Bedürfnisse abzudecken.

Die Festlegung der Beträge, die den HeimbewohnerInnen verbleiben müssen, hatte den Sinn, die persönlichen Bedürfnisse der HeimbewohnerInnen ausreichend abzudecken. Eine Aushöhlung durch die Einführung verschiedener Zuschläge auf Kosten des Taschengeldes widerspricht dieser Absicht. Außerdem sollte ein Einbettzimmer heutzutage selbstverständlicher Standard sein, denn es ist wohl nimandem zuzumuten, aus finanziellen Gründen den Lebensabend plötzlich mit einem fremden Menschen in einem gemeinsamen Zimmer verbringen zu müssen.

Nach Ansicht der Patienten- und Pflegeombudsschaft ist der Einbettzimmer-Zuschlag ohnehin schon im Leistungsentgelt nach § 3 der Tagsatzobergrenzen-Verordnung (LGBl. Nr. 30/1998) berücksichtigt. Es fehlt aber eine diesbezügliche eindeutige gesetzliche Regelung.

Nachdem nun alle steirischen Heime diesen Einbettzimmerzuschlag einführen ist Handlungsbedarf gegeben.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, rasch ein Modell auszuarbeiten, das die ursprünglich festgelegte finanzielle Absicherung der persönlichen Bedürfnisse von HeimbewohnerInnen (20 Prozent der Pension, Sonderzahlungen...) wiederherstellt und welches weder die Gemeinden, noch die Angehörigen von HeimbewohnerInnen belastet.


Unterschrift(en):
Ernest Kaltenegger (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ)