EZ/OZ: 354/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 23.02.2006, 15:10:59
Landtagsabgeordnete(r): Anne Marie Wicher (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP), Gregor Hammerl (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider
Betreff:
Brandschutzmaßnahmen
Durch den sehr offen formulierten § 103 Baugesetz kommt es bei der Interpretation desselben in der Steiermark einerseits zu einer uneinheitlichen Auslegung und andererseits in Graz zu weit überzogenen Forderungen der Feuerpolizei betreffend Brandschutzmaßnahmen in bestehenden Hochhäusern, welche für die Eigentümer mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sind.
In Reaktion auf diese Vorgehensweise der Feuerpolizei der Stadt Graz kam es bereits zur Gründung einer Hochhaus-Initiative und einer auf deren Betreiben verabschiedeten Petition des Grazer Gemeinderates, der sich inhaltlich den Forderungen der Initiative anschloss.
Abgesehen davon, dass der Leiter der Feuerpolizei Graz nach Auskunft von Vertretern der Hochhaus-Initiative das Gespräch verweigert und es bislang nicht gelungen ist, die technisch versierten Vertreter der Hochhaus-Initiative von der technischen Notwendigkeit der nunmehr vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen zu überzeugen, sollte das Bedürfnis nach Sicherheit in einem vernünftigen Verhältnis zu den Kosten stehen, wie dies im übrigen von der Feuerpolizei in anderen steirischen Städten selbstverständlich gehandhabt wird.
Da es aber für die Feuerpolizei Graz offensichtlich nicht selbstverständlich ist, ihre durch das Gesetz eingeräumte Freiheit verantwortungsvoll und kostenbewusst wahrzunehmen, ist der Landesgesetzgeber aufgefordert, die einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu präzisieren bzw. mittels klärender Verordnung die Auslegung dieser Bestimmungen steiermarkweit zu vereinheitlichen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Bestimmungen des Baugesetzes und Feuerpolizeigesetzes betreffend Brandschutzbestimmungen in bestehenden Hochhäusern dergestalt zu ändern und dem Landtag vorzulegen bzw. mittels Verordnung zu präzisieren, sodass unverhältnismäßige und in ihrer Wirksamkeit umstrittende technische Brandschutzvorschreibungen zukünftig unterbleiben.
Unterschrift(en):
Anne Marie Wicher (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP), Gregor Hammerl (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP)