EZ/OZ: 335/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 07.02.2006, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-21.LTG 1/164/2006
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann, Helmut Hirt, Kurt Flecker
Beilagen: Beilage
Betreff:
Bedeckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gegenüber dem auf Basis des Voranschlages 2005 geltenden Budgetprovisorium 2006 (1. Bericht für das Rechnungsjahr 2006).
Die Steiermärkische Landesregierung ist gemäß § 32 Abs. 2 des L-VG 1960 bei der Besorgung des Landeshaushaltes an den Landesvoranschlag gebunden. In dringenden Fällen, wenn es das Interesse des Landes offensichtlich erfordert, kann die Landesregierung mit drei Viertel der Gesamtzahl der Mitglieder und mit Zustimmung des Finanzreferenten die Überschreitung einer Voranschlagspost oder eine im Voranschlag nicht vorgesehene Ausgabe beschließen. Über alle derartigen Beschlüsse ist dem Steiermärkischen Landtag bei seinem nächsten Zusammentritt unter gleichzeitiger Antragstellung hinsichtlich der Bedeckung zu berichten. Diese Berichterstattung kann entfallen, wenn die Landesregierung die Mittel für die Überschreitung oder die nicht veranschlagte Ausgabe durch Ersparnisse bei einer anderen Voranschlagspost des gleichen Gebarungszweiges oder durch Mehreinnahmen, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dieser Ausgabe stehen, hereingebracht hat.
In diesem Sinne wird nunmehr berichtet, dass in der Zeit vom 16.01. bis 30.01.2006 dringende und im offensichtlichen Interesse des Landes gelegene über- und außerplanmäßige Ausgaben gegenüber dem ordentlichen Haushalt von € 559.700,00
beschlossen wurden.
Dieser Mehraufwand wurde wie folgt bedeckt:
Ordentlicher Haushalt:
Bindung von Ausgabenersparungen € 559.700,00
Eine dem Antrag beigeschlossene Aufstellung gibt einen genauen Überblick über diese über- und außerplanmäßigen Ausgaben und deren Bedeckung. Die betreffenden Regierungssitzungsanträge der zuständigen Abteilungen liegen ebenfalls in Kopie bei.
Beschlüsse über spezielle Angelegenheiten, die im vorliegenden Berichtszeitraum seitens der Steiermärkischen Landesregierung gefasst und dem Steiermärkischen Landtag gesondert vorgelegt wurden, sind im gegenständlichen Bericht nicht berücksichtigt.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Februar 2006.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der 1. Bericht für das Rechnungsjahr 2006 der Steiermärkischen Landesregierung über die Bedeckung der in der beiliegenden Liste samt Kopien der zu Grunde liegenden Regierungssitzungsanträge der zuständigen Abteilungen angeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben in der Gesamthöhe von € 559.700,00 wird gemäß § 32 Abs. 2 des L-VG 1960 zur Kenntnis genommen und hinsichtlich der Bedeckung genehmigt.