LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 309/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 07.02.2006, 15:20:07


Landtagsabgeordnete(r): Johannes Schwarz (SPÖ), Barbara Gross, Ewald Persch (SPÖ), Martina Schröck (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker

Betreff:
Bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz

Derzeit gibt es in den Österreichischen Bundesländern neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze. Für Kinder und Jugendliche gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhalten. Dies führt zu einer undurchsichtigen Vielzahl von Jugendschutzbestimmungen, die nicht nachvollziehbar sind.

Ein einheitliches Jugendschutzgesetz muss Bestimmungen zu den Rechten und Mitgestaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen beinhalten sowie - als Kernaufgabe - die Förderung von Kindern- und Jugendarbeit sicher stellen.

Über eine Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen wurde schon oft diskutiert, so haben sich im Rahmen des zweiten Jugendkonvents am 25. November 2004  die JugendsprecherInnen aller im Nationalrat vertretenen Parteien dezidiert für eine Kompetenz des Bundes für ein bundesweites Jugendschutzgesetz ausgesprochen.

Konkrete Umsetzungsschritte sind leider bis dato jedoch noch nicht erfolgt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, in Verhandlungen mit der Bundesregierung vehement dafür einzutreten, dass in allen  Bundesländern Österreichs der Jugendschutz einheitlich geregelt wird.


Unterschrift(en):
Johannes Schwarz (SPÖ), Barbara Gross, Ewald Persch (SPÖ), Martina Schröck (SPÖ)