EZ/OZ: 277/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 25.01.2006, 09:12:50
Landtagsabgeordnete(r): Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Johann Seitinger, Kurt Flecker
Betreff:
Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung von AusländerInnen
Ab 23. Jänner 2006 muss die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung von AusländerInnen, die sich länger als fünf Jahre im Land aufhalten, umgesetzt sein. Die Durchführungsverordnung des Bundes für das neue Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, die den Umgang mit den verschiedenen Aufenthaltstiteln regelt, gilt seit 1. Jänner 2006. Seit diesem Zeitpunkt können daher auch schon Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen von AusländerInnen beantragt werden.
Bisher wurden in den steirischen Gemeinden sowie in der hauptsächlich betroffenen Stadt Graz Gemeindewohnungen nur an ÖsterreicherInnen, EU- und- EWR-BürgerInnen sowie anerkannte Flüchtlinge vergeben.
Nunmehr muss allen AusländerInnen der Zugang zu Gemeindewohnungen, Wohnbaufördermitteln und Wohnbeihilfen gewährt werden, wenn sie über einen fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt samt regelmäßigem Einkommen verfügen.
In den steirischen Gemeinden, allen voran Graz, wurde die EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung von AusländerInnen bisher unzureichend oder gar nicht umgesetzt. Die beiden Gemeindereferenten, Landeshauptmann Mag. Voves und Landeshauptmannstellvertreter Schützenhöfer sind daher gefordert, als Aufsichtsorgane der Gemeinden für die Umsetzung und Anwendung der einschlägigen Rechtsnormen Sorge zu tragen. Zudem ist das System der Wohnbauförderung durch den Wohnbaureferenten Seitinger sowie das System der Wohnbeihilfen durch den Sozialreferenten Landeshauptmannstellvertreter Dr. Flecker der einschlägigen EU-Richtlinie anzupassen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,
1. als Aufsichtsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass alle steirischen Gemeinden die seit 23. Jänner 2006 geltende EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung von AusländerInnen umsetzen, und
2. die rechtlichen Grundlagen und Verwaltungsmaßnahmen betreffend den Zugang zu Mitteln der Wohnbauförderung und der Wohnbeihilfen an die einschlägige EU-Richtlinie anzupassen.
Unterschrift(en):
Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)