LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 409/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 16.03.2006, 17:06:14


Landtagsabgeordnete(r): Eduard Hamedl (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP), Ernst Gödl (ÖVP), Gregor Hammerl (ÖVP), Manfred Kainz (ÖVP), Johann Bacher (ÖVP), Elisabeth Leitner (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt

Betreff:
Elektronischer Drogenpass

Bereits am 18. November 2003 beschloss der Landtag, dass in der Steiermark der elektronische Behandlungspass zur besseren Umsetzung und Kontrolle des Substitutionsprogramms eingeführt werden soll.  Bis dato wurde der Beschluss von der Steiermärkischen Landesregierung nicht umgesetzt!
Obwohl dadurch alle vom steirischen Drogensubstitutionsprogramm betroffenen Institutionen, wie Ärzte, die Landesnervenklinik Sigmund Freud, die Apotheken, die Landessanitätsdirektion und die notwendigen psychosozialen Einrichtungen miteinander vernetzt werden könnten. Wie die Praxis zeigt, ist der derzeitige Drogenausweis nicht ausreichend, um eine entsprechende Qualitätssicherung zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern.

Seit 1987 besteht in Österreich für Drogenabhängige die Möglichkeit der Substitutionsbehandlung mit Methadon und Substitol. Diese Mittel dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen verabreicht werden. Trotzdem wird der Markt derzeit durch legal verordnete Ersatzdrogen überschwemmt. In der Steiermark gibt es derzeit mehr als 800 Substitutionspatienten, die von Ärzten die Ersatzdrogen Substitol und Methadon verschrieben bekommen.

Durch die Abgabe unter Sicht (Kontrolle des Konsums) in den Apotheken oder zuständigen Kliniken versucht man sicherzustellen, dass die Ersatzdrogen bestimmungsgemäß verwendet werden. Dennoch kommt es immer wieder zum Missbrauch, wenn der Patient die Einnahme nur vortäuscht. Dazu kommt, dass einzelne Ärzte den Patienten unkontrolliert für einen längeren Zeitraum Rezepte ausstellen und es darüber hinaus zu Fälschungen von Rezepten kommt. Patienten ließen sich auch höhere als die notwendige Dosis verschreiben, um mit den Medikamenten zu handeln.

Um die Einhaltung des Substitutionsprogramms effektiver zu gestalten, um Missbrauch rechtzeitig erkennen zu können und eine Qualitätssicherung zu gewährleisten, ist die Einführung dieses elektronischen Behandlungspasses vonnöten.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, den elektronischen Drogenpass, welcher bereits am 18. November 2003 vom Landtag beschlossen wurde, endlich umzusetzen, um die effiziente und missbrauchsfreie Vollziehung des Drogensubstitutionsprogramms der Steiermark zu gewährleisten.  


Unterschrift(en):
Eduard Hamedl (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP), Ernst Gödl (ÖVP), Gregor Hammerl (ÖVP), Manfred Kainz (ÖVP), Johann Bacher (ÖVP), Elisabeth Leitner (ÖVP)