EZ/OZ: 343/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 07.02.2006, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-29 H 3/599-2006
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Christian Buchmann
Beilagen: Vorblatt und Erläuterungen, Textgegenüberstellung
Betreff:
Gesetz, mit dem das Landes-Hypothekenbank Steiermark-Einbringungsgesetz geändert wird.
Vorblatt, Erläuterungen und Textgegenüberstellung: siehe Beilagen
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom ....., mit dem das Landes-Hypothekenbank Steiermark-Einbringungsgesetz geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Landes-Hypothekenbank Steiermark-Einbringungsgesetz, LGBl. Nr. 73/1995, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 46/2004, wird wie folgt geändert:
1. § 3 Abs. 6 lautet:
"(6) Für die Dauer der Haftung des Landes zugunsten der Aktiengesellschaft ist das für Aufsichtsangelegenheiten über die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG zuständige Mitglied der Landesregierung zum Aufsichtskommissär bestellt. Dieser wird von einer von der Landesregierung zu bestellenden eigenberechtigten, natürlichen Person, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihres beruflichen Werdeganges die erforderlichen Kenntnisse besitzt, vertreten. Dem Aufsichtskommissär und seinem Stellvertreter ist seitens der Aktiengesellschaft der erforderliche Zugang zu Informationen einzuräumen. Sie sind als Sachverständige zu den Sitzungen des Aufsichtsrates zu laden."
2. § 8 erhält die Absatzbezeichnung "(1)". Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt
"(2) Die Änderung des § 3 Abs 6 durch die Novelle LGBl. Nr. ........... tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft."