LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 358/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 23.02.2006, 16:01:48


Landtagsabgeordnete(r): Johann Bacher (ÖVP), Anne Marie Wicher (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt

Betreff:
Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes

Über  Initiative von Landeshauptmann a.D. Waltraud Klasnic konnte über eine Anschubfinanzierung des Zukunftsfonds in der Höhe von 1 Mio. Euro die Errichtung des Lehrstuhles für Pflegewissenschaft an der Medizinischen Universität in Graz ermöglicht werden. Mit diesem ersten ordentlichen Lehrstuhl für Pflegewissenschaft in Österreich hat die Steiermark eine Vorreiterrolle eingenommen. Der Studienbetrieb wurde  im Oktober 2004  aufgenommen. Das Interesse der StudentInnen an diesem neuen Studium hat alle Erwartungen übertroffen. So haben 2004 und 2005 je über 200 Personen dieses Studium inskripiert.

Viele davon besitzen jedoch keine Pflegeausbildung, was im Hinblick auf ihre späteren Einsatzmöglichkeiten in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. von großer Bedeutung wäre. Es besteht daher seitens der zukünftigen AbsolventInnen des Bacc.-Studiums der Pflegewissenschaft ein großer Bedarf nach einer verkürzten Ausbildung für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege.

Für viele Berufsgruppen (zB. Hebammen, PflegehelferInnen, MedizinstudentInnen) gibt es bereits die Möglichkeit, die Ausbildung für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege in einer verkürzten Form zu absolvieren oder Prüfungen anrechnen zu lassen.

Es wird daher angeregt, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz dahingehend zu novellieren, dass für AbsolventInnen des Studiums der Pflegewissenschaft die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, nach dem Vorbild anderer Berufsgruppen (zB Hebammen, PflegehelferInnen, MedizinstudentInnen), geschaffen wird.
Als Alternative bzw. bis zum Inkrafttreten einer derartigen Bestimmung könnte das Land Steiermark an einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule  für StudentInnen dieses Studiums eine entsprechende  begleitende Ausbildung anbieten. Somit hätten die Absolventen des Studiums der Pflegewissenschaft eine fundierte akademische und ausgezeichnete praktische Ausbildung, die sie für viele Aufgaben im Pflegebereich qualifiziert.  Die Steiermark würde damit ihre Vorreiterrolle im Bereich der Pflegeausbildung weiter ausbauen.





Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,
  1. mit dem dringenden Ersuchen an die Bundesregierung heranzutreten, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz dahingehend zu novellieren, dass für AbsolventInnen des Studiums der Pflegewissenschaft die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung für den gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege, nach dem Vorbild anderer Berufsgruppen (zB Hebammen, PflegehelferInnen, MedizinstudentInnen), geschaffen wird und
  2. bis zum Inkrafttreten einer derartigen Bestimmung im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz in einer steirischen Gesundheits- und Krankenpflegeschule für StudentInnen dieses Studiums eine entsprechende  begleitende Ausbildung anzubieten.



Unterschrift(en):
Johann Bacher (ÖVP), Anne Marie Wicher (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP)