EZ/OZ: 370/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 06.03.2006, 14:56:41
Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker
Betreff:
Unzureichende Tagsatzanpassungen in der Behindertenhilfe
Die Tagsätze der Behindertenhilfe decken seit Jahren nicht mehr die Kosten der Leistungserbringung ab.
Das Land Steiermark erkennt Personen mit Behinderung Leistungen der Behindertenhilfe zu. Die Kosten für die Leistungen haben sich seit dem Jahr 2000 um über 20% erhöht. Im selben Zeitraum wurden durch Valorisierungen der Tagsätze nur 10% abgedeckt. Daher ist auch die mit 1. Jänner 2006 vorgenommene Valorisierung der Leistungspreise um 2,9% nicht ausreichend.
Aufgrund der jährlichen Gehaltssteigerungen, Vorrückungen und kollektivvertraglichen Arbeitszeitverkürzungen sowie des naturgemäß hohen Personalkostenanteiles für die meisten Leistungen von rund 80% mussten Einrichtungen der Behindertenhilfe schon in den letzten Jahren Kündigungen vornehmen, und es stehen auch in diesem Jahr weitere Kündigungen an. Das immer weitere Auseinanderklaffen zwischen den Kosten der jeweiligen Leistung und der zuerkannten Leistungspreise führt zu Kündigungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und gefährdet die Qualität der Leistungserbringung und die Umsetzung des Behindertengesetzes.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, die Valorisierung der Leistungspreise der Behindertenhilfe im Jahr 2006 auf die Höhe der berechneten Kostensteigerung von 3,85% (statt der gewährten 2,9%) anzuheben und für die Folgejahre eine berechenbare Valorisierungsregelung anzuwenden, die die tatsächlichen Kostensteigerungen der Leistungen abdeckt.
Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne)