TOP 3
EZ/OZ 323/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Gemeinden
Betreff:
Umsetzung der "Handymastenregelung" im Baugesetz
zu:
- 323/1,
Umsetzung der "Handymastenregelung" im Baugesetz (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss für Gemeinden hat in
seiner Sitzung
vom
07.03.2006
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag einen Bericht betreffend die praktische Anwendung der "Handymastenregelung" (§§ 20 Z. 3 lit. e, 21 Abs. 1 Z. 2 lit. i, 33 Abs. 2 Z. 4 sowie 33 Abs. 5a Stmk. Baugesetz) durch die Baubehörden vorzulegen. Darin ist zumindest zu beantworten,
- in welchem prozentmäßigen Anteil in Verfahren nach § 20 Z. 3 lit. e bisher Bauverhandlungen für die Errichtung von (sichtbaren) Handymasten durchgeführt wurden,
- wie weit diese Verfahren wirklich zu konsensualen Lösungen führten,
- wie oft diese Verfahren zu Änderungen des geplanten Maststandortes führten,
- wie sich das Anhörungsrecht nach § 33 Abs. 5a in der Praxis auswirkt und zu welchem Prozentsatz das Verfahren damit endet,
- welchen prozentuellen Anteil Anzeigeverfahren umfassten, in denen alle GrundeigentümerInnen dem Projekt durch ihre Unterschrift gemäß § 33 Abs. 5a zugestimmt haben,
- inwieweit Mobilfunkanlagen im baubewilligungsfreien Verfahren nach § 21 Abs. 1 Z. 2 lit. i über eine Meldung hinaus zu weiteren Maßnahmen der Baubehörden führten sowie
- in welchen Punkten die Landesregierung einen diesbezüglichen Novellierungsbedarf des Baugesetzes oder anderer Landes- aber auch Bundesnormen zur Verbesserung der Position der NachbarInnen sieht.