LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 478/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 06.04.2006, 14:53:26


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Helmut Hirt, Johann Seitinger

Betreff:
Trennung des Geschäftsbereiches der Landwirtschaft von den Angelegenheiten des Veterinärwesens und des Tierschutzes

Am 31. Oktober 2005 wurde die Geschäftsverteilung der Steiermärkischen Landesregierung neu geregelt bzw. mit Verordnung beschlossen. Leider wurde auch in der neuen Geschäftsverteilung die demokratiepolitisch bedenkliche Regelung belassen, dass der Geschäftsbereich der Landwirtschaft und die Angelegenheiten des Veterinärwesens und des Tierschutzes im gleichen Ressort angesiedelt sind.

In anderen Ländern, im Bund und in der EU ist es eine Selbstverständlichkeit, dass diese Bereiche nicht im gleichen Ressort angesiedelt sind. Es wäre sehr begrüßenswert, wenn auch in der Steiermark die Landwirtschaft sich nicht selbst kontrollieren würde.

Im Zuge der Kontrollen rund um die Vogelgrippe erklärte Landwirtschaftsminister Josef Pröll am 22. Februar 2006 in einem Interview, es sei gut, dass sich die Landwirtschaft nicht selbst kontrolliere (Kleine Zeitung, 22.2.2006). Im Bund liegt der Bereich der Kontrolle beim Gesundheitsministerium. Auch in der Steiermark sollten die Kompetenzen des Veterinärwesens und des Tierschutzes im Gesundheitsressort angesiedelt werden. Auch EU-Fachleute zeigten sich bei Lebensmittelkontrollen verwundert, dass in der Steiermark jede Gewaltentrennung zwischen Landwirtschaft und Veterinärwesen fehlt.

Da es in der Steiermark "Brauch" ist, dass das einschlägige politische Ressort aus dem Bereich der Landwirtschaft bzw. dem Genossenschafts- und Kammerbereich besetzt wird, ist es bei Interessenskonflikten naturgemäß weniger wahrscheinlich, dass die Interessen der KonsumentInnen und der Tiere entsprechend vertreten werden.

Eine Trennung des Geschäftsbereiches der Landwirtschaft von den Angelegenheiten des Veterinärwesens und des Tierschutzes liegt auch im Interesse einer aufgeklärten Landwirtschaftspolitik, in der Offenheit, Transparenz und Gewaltentrennung Teil eines zeitgemäßen Selbstverständnises sind.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, ihre Geschäftsverteilung per Verordnung abzuändern, sodass eine Trennung des Geschäftsbereiches der Landwirtschaft von den Angelegenheiten des Veterinärwesens und des Tierschutzes vorgenommen wird.


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne)