LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 531/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 23.05.2006, 09:21:43


Landtagsabgeordnete(r): Klaus Konrad (SPÖ), Klaus Zenz (SPÖ), Siegfried Tromaier (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Bernhard Stöhrmann (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Barbara Gross, Detlef Gruber (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Anspruch auf Studienkarte bei Pflichtpraktikum

Studierende in der Steiermark haben keinen Anspruch auf Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Schüler oder Lehrlinge. Als Ersatz steht ihnen eine, gegenüber dem Normaltarif der Monatskarte um rund 38,5% ermäßigte Studienkarte mit einer Geltungsdauer von 4, 5, oder 6 Monaten zur Verfügung.
 
Die Studienkarte gilt allerdings nur für den Weg vom Wohnort zum Ausbildungsort in der Steiermark und nur während der Studien- bzw. Semesterzeiten.

Es gibt jedoch verschiedene Studien, die Pflichtpraktika als Teil der Ausbildung vorsehen (Beispielsweise "Pflegewissenschaft" an der Med. Uni Graz als Bakkalaureatsstudium oder die Fachhochschullehrgänge "Journalismus und Unternehmenskommunikation" oder "Informationsdesign" an der Fachhochschule Graz), für die StudentInnen keine Studienkarte beantragen können, obwohl die Pflichtpraktika ein Teil der Ausbildung sind. Für ein Praktikum bekommen StudentInnen in der Regel lediglich eine Entschädigung in der Höhe eines Taschengeldes, müssen aber den vollen Normaltarif der Verbund-Monatskarte bezahlen.

Wenn beispielsweise eine Studentin/ein Student ein 4monatiges Pflichtpraktikum absolvieren muss und dazu eine Karte für 5 Tarifzonen benötigt, so würde die Studienkarte 198,50 Euro kosten. 4 Monatskarten hingegen kosten 322,80 Euro, Differenz also 124,30 Euro. Je mehr Zonen durchfahren werden müssen, desto größer ist natürlich der Unterschied.

Es ist nicht gerecht, dass Studierende, die, um ihr Ausbildungsziel zu erreichen, ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf eine Studienkarte haben. Da dieses Praktikum Teil der Ausbildung ist, ist eine Gleichstellung mit dem normalen Studienbetrieb gerechtfertigt.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Steirischen Verkehrsverbund sicherzustellen, dass Studierende für die Zeit der Absolvierung eines Pflichtpraktikums für den Weg vom Wohnort zum Ausbildungsort und zurück einen Anspruch auf den Tarif der Studienkarte haben.


Unterschrift(en):
Klaus Konrad (SPÖ), Klaus Zenz (SPÖ), Siegfried Tromaier (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Bernhard Stöhrmann (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Barbara Gross, Detlef Gruber (SPÖ)