LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 477/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 21.04.2006, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A9 - 60 A 3-06/100
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker

Betreff:
Änderungen des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes LGBl. Nr. 17/1980 i.d.F. LGBl. Nr. 71/2001.

Der Steiermärkische Landtag hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2005 nachstehenden Beschluss gefasst:


"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, das Altstadterhaltungsgesetz, LGBl. Nr. 17/1980 i.d.F. LGBl.Nr. 71/2001 einer Überprüfung im Sinne der Antragsbegründung zu unterziehen und daraus resultierende Änderungen des Gesetzes im Wege einer Regierungsvorlage dem Landtag zu übermitteln."


Dazu wird bekannt gegeben, dass seit 13. Jänner 2006 seitens der Abteilung 9, Kultur, Gespräche, sowohl mit der Fachabteilung 1F, Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste, als auch mit Vertretern der Stadt Graz sowie mit der Vorsitzenden der Grazer Altstadt-Sachverständigenkommission geführt werden, um das Gesetz abzuändern.


Da jedoch eine Gesetzesänderung, insbesondere im gegenständlichen Fall wo zur Durchführung der Verwaltungsverfahren im eigenen Wirkungsbereich der Stadt Graz die Baubehörden berufen sind, einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es geplant, einen Regierungssitzungsbeschluss noch vor dem Sommer 2006 und den damit im Zusammenhang bestehenden Landtagsbeschluss im Herbst 2006, herbeizuführen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 2006.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der vorstehende Bericht wird zur Kenntnis genommen.