LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 460/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 06.04.2006, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A14 13-41/06-201
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Markterschließungsgarantie

Betreff:
Revision des Aktionsprogrammes "Markterschließungsgarantie" der Steir. WirtschaftsförderungsgmbH.

Mit RSB vom 3.11.2003, GZ.: FA14B 13-41/03-45, wurde die Richtlinie zum Aktionsprogramm "Markterschließungsgarantie" zur Kenntnis genommen und die Steirische Wirtschaftsförderung beauftragt, das Aktionsprogramm durch ihre Tochtergesellschaft StBFG umzusetzen. Der vom Land Steiermark der StBFG eingeräumte Garantierahmen beläuft sich auf € 8 Mio. Der diesbezügliche Landtagsbeschluss Nr. 1265 erfolgte am 4.12.2003.
Am 28.02.2005 wurde der Vertrag zur Umsetzung des Aktionsprogramms "Markterschließungsgarantie" zwischen den Vertretern des Landes Steiermark und der StBFG unterzeichnet.

Zielsetzung des Programms ist die Absicherung von Aufwändungen im Zusammenhang mit Markterschließungen. Das Garantieinstrument stellt idealerweise eine Teilmaßnahme der Internationalisierungsunterstützungen des Landes, insbesondere des RIST-Programms,  dar und sollte dieses Programm gemeinsam mit komplementären Maßnahmen (Beratungen, Etablierung von Netzwerken, Finanzierungen etc.) ein Gesamtpaket ergeben.

Bundesseitig wird seit 2001 vom Exportfonds, ein Tochterunternehmen der Kontrollbank (ÖKB), ein ähnliches Garantieinstrument angeboten, das aufgrund des Subsidiaritätsprinzips in erster Linie anzusprechen wäre. Dieses Programm brachte allerdings nicht den erwarteten Erfolg. So wurden seit Einführung dieses Garantieinstruments österreichweit bisher lediglich drei Garantiefälle übernommen. Als Ursache der mangelnden Kundennachfrage sind die restriktiven Programmrichtlinien anzuführen.

Den wettbewerbsrechtlich vorhandenen engen Spielraum nutzend, wurde daher in der Steiermark das Aktionsprogramm "Markterschließungsgarantie" initiiert, wobei ebenfalls - dem engen wettbewerbsrechtlichen Korsett Rechnung tragend -  die Programmrichtlinien ähnlich der des  Exportfonds gestaltet wurden. Trotz zahlreicher Anfragen konnten daher bislang erst drei Garantieübernahmen mit einem Garantiebetrag von insgesamt € 193.250,00 tatsächlich beschlossen werden.

Ganz allgemein sollte an der Strategie, Garantieinstrumente im Rahmen der Wirtschaftsförderung anzubieten, festgehalten werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass infolge der ab 2007 geänderten wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen der Bereich Investitionsförderungen in Form von Direktzuschüssen sowohl hinsichtlich der Förderungshöhe als auch  der Zielgruppen aller Voraussicht nach eingeschränkt werden wird.

Garantieprodukte werden somit zukünftig eine wichtige Alternative zu Direktzuschüssen darstellen, wenngleich man sich bewusst sein muss, dass Garantieinstrumente nicht in der gleich hohen Frequenz wie Förderungsprogramme vergeben bzw. nachgefragt werden. Zum einen können aufgrund der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen Garantien nur unter Berücksichtigung eines versicherungsmathematischen Modells vergeben werden und müssen demnach nach bankwirtschaftlichen Kriterien geprüft werden. Zum anderen wird Wirtschaftsförderung seitens der Unternehmen noch immer in erster Linie mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Verbindung gebracht und Garantieprogramme werden - nicht zuletzt auch aufgrund zu zahlender Avalprovisionen - als weniger attraktiv empfunden und auch mental weniger als Wirtschaftsförderungsinstrument akzeptiert.

Das Programm "Markterschließungsgarantie" wurde - wie bereits erwähnt - hinsichtlich der Programmrichtlinien doch ähnlich restriktiv als jenes des Exportfonds gestaltet und blieb die Zahl der positiven Beschlüsse deutlich unter den Erwartungen. Um die Attraktivität des Programms zu erhöhen, wurde daher bereits im zweiten Halbjahr 2005 eine Revision des Aktionsprogramms mit der Zielsetzung, das Programm einem breiteren Kundenkreis zugänglich zu machen, eingeleitet. Im Zuge dieser Revision, in welcher auch drei Exportspezialisten eingebunden wurden, konnten die wesentlichen "Hürden" des Programms identifiziert  werden sowie Lösungsvorschläge ausgearbeitet werden.

In einem weiteren Schritt wurden die erarbeiteten Lösungsansätze am 24.02.2006 in einem Workshop - unter Einbindung exporterfahrener Unternehmer - nochmals diskutiert. Im Rahmen dieser Diskussionsrunde wurden die vorgeschlagenen Änderungen als sehr sinnvoll und die Attraktivität des Programms als hoch eingestuft, sodass die Fortsetzung des Programms nicht in Frage gestellt werden sollte.

Ein besonderes Anliegen der StBFG besteht darin, das Internationalisierungscenter Steiermark (ICS) stärker (etwa im Rahmen eines Kooperationsmodells) in die Abwicklung des Aktionsprogramms einzubinden und somit Synergiepotenziale auszunützen. Diesbezüglich wurden bereits Gespräche mit dem Geschäftsführer des ICS geführt und grundsätzliches Einvernehmen hinsichtlich einer Kooperation erzielt. Die Ausformulierung der Details wird in den kommenden Wochen stattfinden.
Mit der Fortführung des Programms verbunden ist die Verlängerung und Anpassung des Vertrags zur Umsetzung des Aktionsprogramms "Markterschließungsgarantie" zwischen der Steirischen Beteiligungsfinanzierungsgesellschaft m.b.H. und dem Land Steiermark vom 28.02.2005. Die erforderlichen Anpassungen, die zweckmäßigerweise in einem Annex zum bestehenden Vertrag festgehalten werden müssten, stellen sich zusammengefasst wie folgt dar:
· Verlängerung der Vertragsdauer bis 31.12.2009\;
· Verlängerung der Abrechnungszeiträume und Evaluierungstermine um jeweils 3 Jahre\;
· Änderung der Fristen zur Ausnutzung des eingeräumten Garantierahmens\;
· Änderungen zum Punkt III "Abwicklung", die sich aus der Neuregelung des Garantieentgelts (Wegfall der Risk-Sharing-Fee) ergeben.

Für die Abdeckung des operativen Aufwands der StBFG wurden vom Land Steiermark einmalig zusätzliche Budgetmittel in Höhe von € 228.000,00 zur Verfügung getellt. Bis Jahresende 2005 wurden davon EUR 62.094,50 zweckkonform verrechnet.

Die Abteilung 14 möchte im Zusammenhang mit der Revision dieses Aktionsprogramms feststellen, dass der Unterstützung der Internationalisierung der steirischen Wirtschaft im allgemeinen und der steirischen Exporte im besonderen insoferne das Wort zu reden ist, als sich die Bedeutung der Internationalisierung für den steirischen Arbeitsmarkt und das regionale Einkommen in der Steiermark drastisch verändert haben.
Bei einem dzt. regionalen Inlandsprodukt (BRP) von geschätzt  rd. € 30 Mrd. beträgt die Exportquote einschließlich der Dienstleistungen rund 50 % des BRP.
Dies bedeutet, dass jeder zweite Arbeitsplatz direkt oder indirekt am Erfolg einer gesunden Exportwirtschaft beteiligt ist.

Daher gilt es, diese Position zu verstärken\; die nachfolgende  Aufstellung betr. die Entwicklungen des Bruttoregionalprodukts im Verhältnis zu den Exportvolumina  verdeutlicht diesen Prozess:


Jahre
BRP in Mrd.
Exportvolumen in Mrd.
1995
€ 21,6
€ 2,7
2000
€ 26,4
€ 8,6
2005 geschätzt
€ 30,0
€ 15,5
Für 1990 liegen keine gesicherten Daten vor.

Aus der Tabelle lassen sich die Zuwachsraten der Exporte und damit die zusätzliche Abhängigkeit der steirischen Beschäftigten von einer leistungsfähigen Exportwirtschaft klar ablesen.

Das Land Steiermark hat mit einer Einwohnerzahl von rd. 1,2 Mio., das sind 1,2 Mio. Verbraucher, eine beschränkte Aufnahmefähigkeit an Gütern und Dienstleistungen\; dies bedeutet, dass die in den letzten Jahren aufgebauten Produktions- und Dienstleistungskapazitäten logischerweise nur noch über Internationalisierungs- bzw. Exportmaßnahmen vermarktet werden können.
Aus dieser Sicht leitet sich die strategische Zielsetzung des Landes Steiermark, in der Zukunft verstärkt einen maßgeblichen Beitrag zur Internationalisierung der steirischen Wirtschaft zu leisten, ab. Ein Instrument hievon stellt das Aktionsprogramm "Markterschließungsgarantie" dar.

Die Aufzählung der wesentlichen Programmänderungen sowie das revidierte Aktionsprogramm bilden einen integrierenden Bestandteil dieses RSA.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. April 2006.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Revision des Aktionsprogramms "Markterschließungsgarantie" der Steir. WirtschaftsförderungsgmbH wird zustimmend zur Kenntnis genommen.