LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 462/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 06.04.2006, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA12A - 30 he 1/2006-106
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Hermann Schützenhöfer

Betreff:
Tierpark der Herberstein Tier- und Naturpark Schloss Herberstein OHG: Überbrückungshilfe gemäß RSB vom 19.12.2005 für den Tierpark Herberstein zur Wiederaufnahme des Tierparkbetriebs im Jahr 2006 sowie Auftrag zur Erarbeitung eines Fortführungskonzeptes für den Tierpark Herberstein zur langfristigen Sicherung des Tierparks. Zustimmung zur weiteren Vorgangsweise.

I.
Mit einstimmigem Beschluss vom 19.12.2005 hat die Steiermärkische Landesregierung einerseits die Gewährung eines Zuschusses in der Höhe von max. € 375.000,-- für den Betriebsabgang und max. € 75.000,-- für Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen an die Herberstein Tier- und Naturpark Schloss Herberstein OHG als "Überbrückungshilfe" zur Aufrechterhaltung des Tierparkbetriebes bis 30.09.2006 genehmigt und andererseits die Fachabteilung 12A mit der Erarbeitung eines Fortführungskonzeptes für den Tierpark zur langfristigen Sicherung des Fortbestandes des Tierparks beauftragt.

II.
Bericht über die Umsetzung der Überbrückungshilfe in der Höhe von
€ 450.000,--.

Aufgrund des Regierungsbeschlusses wurde von Seiten des Landes, vertreten durch die Fachabteilung 12A, mit der Herberstein Tier- und Naturpark Schloss Herberstein OHG am 20.12.2005 eine Fördervereinbarung abgeschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Schaffung einer vertraglichen Grundlage für die Gewährung des Zuschusses in der Höhe von insgesamt max. € 450.000,--, um die Wiedereröffnung des derzeit noch geschlossenen Tierparks mit 01.03.2006 und dessen Betrieb bis zum 30.09.2006 zu ermöglichen. Aufgrund der vorübergehenden behördlichen Sperre des Tierparks wegen der Vogelgrippe, die in der Zwischenzeit wieder aufgehoben wurde, wurde mit Einverständnis der Fachabteilung 12A als Eröffnungstermin der 23.03.2006 festgelegt.

€ 375.000,-- werden zur Abdeckung des berechneten Finanzbedarfs aus dem laufenden Betrieb des Tierparks und € 75.000,- zur Abdeckung der notwendigsten Instandhaltungsaufwendungen und Ersatzinvestitionen gewährt. Die Höhe des Zuschusses wurde auf Basis der von der Förderungsnehmerin vorgelegten und von Wirtschaftstreuhänder Dr. Klaus Rabel überprüften Planungszahlen berechnet.

Die widmungsgemäße Verwendung der Förderung wird durch folgende vertraglich vereinbarte Maßnahmen sichergestellt:

1.   Abwicklung über ein Treuhandkonto:
-   Der Zuschuss in Höhe von € 450.000,-- wurde vom Förderungsgeber auf ein Treuhandkonto ("Tierparkkonto") überwiesen, für das ausschließlich der Geschäftsführer Maximilian Herberstein gemeinsam mit der vom Förderungsgeber eingesetzten Treuhänderin Mag. Doris Jauk (Kanzlei Steinle &\; Kandler, Steuerberatungs OEG) zeichnungsberechtigt ist.
-   Vom Tierparkkonto dürfen weder Zahlungen an die Gesellschafter der Förderungsnehmerin noch Zahlungen für Zinsaufwendungen oder Tilgungen für bestehende Verbindlichkeiten der Förderungsnehmerin getätigt werden, auch wenn diese Verbindlichkeiten dem Tierparkbetrieb zuzuordnen sind.

2.   Verpflichtungen der Förderungsnehmerin:
-    Unverzügliche Bekanntgabe aller Ereignisse und Umstände an den Förderungsgeber, die eine Änderung des Finanzbedarfs gegenüber den vorgelegten Planungszahlen nach sich ziehen\;
-    Verwendung der Förderungsmittel ausschließlich für die vorgesehenen Zwecke (Bezahlung laufender Aufwendungen für den Tierpark sowie Finanzierung von für die Aufrechterhaltung des Tierparkbetriebes unbedingt notwendigen Instandhaltungsaufwendungen und Ersatzinvestitionen)\;
-   Übermittlung detaillierter Zwischenabrechnungen\;
-   Betriebspflicht für den Tierpark bis 30.9.2006 (kann sich verkürzen, wenn die am Tierparkkonto verfügbaren Mittel zur Aufrechterhaltung des Betriebes aufgrund eines nachhaltigen Liquiditätsengpasses nicht ausreichen.)\;
-   Vornahme von Preissenkungen, die zu einer Senkung des Durchschnittseintrittspreises von bis zu 10 % führen\;
-   Kooperation mit dem Tiergarten Schönbrunn.
 
3.   Kontrollrechte des Förderungsgebers
-    Der Förderungsgeber ist berechtigt, die Nachweise für alle am Tierparkkonto abgerechneten Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum von 1.1. bis 30.9.2006 (Soll-Ist-Vergleich) an Ort und Stelle zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.
-    Das Land Steiermark, die von diesem Beauftragten sowie der Steiermärkische Landesrechnungshof sind berechtigt, Einsicht in alle die Verwendung der Zuschüsse bzw. die Einnahmen und Ausgaben am Tierparkkonto betreffenden Unterlagen und Belege zu nehmen.

4.  Rückzahlung der Förderung
Für den Fall, dass am 30. September 2006 noch nicht verbrauchte Mittel am Tierparkkonto vorhanden sind (geringere Aufwendungen bzw. höhere Besucherzahlen als geplant), gehen diese auf die neu zu gründende Tierpark-GmbH über oder sind - falls diese derzeit vorgesehene langfristige Lösung in dieser Form nicht zustande kommt - an das Land Steiermark zurückzuzahlen.

5.  Widerruf der Förderung
Der Förderungsgeber ist berechtigt, die geleisteten Zuschüsse zurückzufordern, wenn:
-     deren Bezug durch unwahre Angaben oder vorsätzliche Verschweigung maßgebender Tatsachen herbeigeführt wurde, oder
-     die Förderungsnehmerin gegen die in dieser Förderungsvereinbarung übernommenen Verpflichtungen verstößt und trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist durch den Förderungsgeber den vertragskonformen Zustand nicht herstellt.
Mit Stand vom 20.03.2006 wurde vom Treuhandkonto ein Betrag von € 84.132,29 für den Betrieb des Tierparks (Löhne und Gehälter der Mitarbeiter für Jänner und Februar 2006, Futterkosten, Stromkosten) ausbezahlt.


III.
Fortführungskonzept für den Tierpark Herberstein
 
Die langfristige Sicherung des Fortbestandes des Tierparks soll basierend auf einem von der BDO Rabel &\; Pilz, Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH, zu erstellenden Gutachten erfolgen. Im Rahmen dieses Gutachtens sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden:

-     Welche Teilbereiche der Herberstein Tier- und Naturpark Schloss Herberstein OHG sind dem Tierpark im Sinne einer wirtschaftlichen Einheit zuzuordnen?
-     Welche konkreten Vermögensgegenstände und Schulden sind der wirtschaftlichen Einheit Tierpark nach dem Kriterium der Betriebsnotwendigkeit zuzuordnen?
-     Welche finanziellen Beiträge wurden seitens der OHG bzw. deren Gesellschafter bislang zugunsten der wirtschaftlichen Einheit Tierpark geleistet?
-     In welchem Umfang resultieren die aktuellen verzinslichen Schulden (Kredite, Darlehen) der OHG aus dem Betrieb des Tierparks?
-     In welcher Form können die der wirtschaftlichen Einheit Tierpark zuzurechnenden Wirtschaftsgüter auf einen neuen Rechtsträger übertragen werden und welche Rechtsform erscheint für diesen neuen Rechtsträger zweckmäßig? In diesem Zusammenhang ist auf grundsätzliche Überlegungen zur Ausgestaltung des Managements einzugehen. Welche Rolle sollen insbesondere Land und die Region künftig beim Tierparkbetrieb einnehmen?
-     Mit welchem nachhaltigen Finanzbedarf aufgrund von Betriebsabgängen und Investitionen ist im Kalenderjahr 2006 und in den Folgejahren zu rechnen?

Zugleich hat sich Herr Direktor Dr. Helmut Pechlaner bereiterklärt, neben der Bereitstellung der Mittel von € 53.000,-- zur Fertigstellung des Gepardengeheges bei der Erarbeitung eines strategischen Marketingkonzepts für den Tierpark auf Basis der bereits getätigten Investitionen gemeinsam mit anderen Tierparkexperten aktiv mitzuarbeiten.
Das Gutachten von Herrn Dr. Klaus Rabel muss auch auf das Ergebnis der Betriebsprüfung der Finanzbehörden Rücksicht nehmen. Um eine ausreichende Entscheidungsgrundlage für die Verhandlungen mit der Herberstein OHG zu erhalten, ist es notwendig, die Schulden der OHG auf die einzelnen Betriebszweige, insbesondere die Einheit Tierpark nach dem Kriterium der Betriebsnotwendigkeit zuzuordnen. Ein möglicher Schritt wäre die Übertragung der dem Tierpark zuzurechnenden Wirtschaftsgüter auf einen neuen Rechtsträger. Als optimale Rechtsform käme eine gemeinnützige GmbH des Landes Steiermark in Betracht.

Der Steiermärkischen Landesregierung sollte gemäß Beschluss vom 19.12.2005 bis spätestens 30.04.2006 über das Fortführungskonzept berichtet werden. Da sich die Arbeiten von Dr. Klaus Rabel aufgrund beschlagnahmter Unterlagen bereits wesentlich verzögert haben, soll die Frist zur Vorlage des Fortführungskonzeptes bis 30.06.2006 verlängert werden.


IV.
Herberstein-Untersuchungsausschuss im Steiermärkischen Landtag

Untersuchungsgegenstand sind unter anderem Beteiligungen, gewährte bzw. geplante Förderungen, Darlehen, Zuschüsse u. dgl.. Im Zuge der Landtagsdebatte vom 14.03.2006 über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses wurde unter anderem auch das Thema der Überbrückungshilfe in der Höhe von € 450.000,- angesprochen. Die Steiermärkische Landesregierung hat daher zu entscheiden, ob sie im Lichte der neuen Entwicklungen am Regierungsbeschluss vom 19.12.2005 festhält, ob die Zahlungen vom Treuhandkonto bei widmungsgemäßer Verwendung fortgesetzt und ob die Arbeiten an einer langfristigen Sicherung des Fortbestandes des Tierparks weitergeführt werden sollen. Dies im Wissen, dass eine langfristige Lösung für den Tierpark Herberstein nur möglich sein wird, wenn das Land ein weiteres finanzielles Engagement für den Tierpark Herberstein übernimmt.


V.
Die Steiermärkische Landesregierung hat am 3. April 2006 beschlossen, den vorstehenden Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und

1. die Überbrückungshilfe für den Tierpark Herberstein auf Basis der Förderungsvereinbarung vom 20.12.2005 abzuwickeln und Zahlungen vom Treuhandkonto bei widmungsgemäßer Verwendung der Förderung weiterhin durchzuführen sowie

2. die Arbeiten an einer langfristigen Sicherung des Fortbestandes des Tierparks Heberstein auf Basis eines Gutachtens von der BDO Rabel &\; Pilz Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH weiterzuführen und die Frist zur Vorlage des Berichtes über das Fortführungskonzept an die Steiermärkische Landesregierung bis 30.06.2006 zu verlängern.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. April 2006.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Steiermärkische Landtag nimmt den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis und genehmigt die von der Landesregierung  vorgeschlagene weitere Vorgangsweise.