LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 444/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 30.03.2006, 11:30:24


Landtagsabgeordnete(r): Christopher Drexler (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt

Betreff:
Verpflichtende Unterbringung von Drogenkranken

Die steirische Drogenpolitik beruht auf vier Säulen, diese sind die Prävention, die Therapie, die Resozialisierung und die Repression. Nach wie vor muss das Hauptaugenmerk auf die Prävention und Therapie von Süchtigen gerichtet sein. Seit kurzem sind die Therapieangebote in der Steiermark durch die Errichtung der Drogentherapiestation Kainbach und Johnsdorf verbessert worden.

Erfahrungen aus der Praxis zeigen aber, dass maximal ein Drittel der Behandelten den Ausstieg aus der Sucht wirklich schafft. Die enttäuschenden Ergebnisse mancher Behandlungsmethoden und die Entstehung neuer Zielgruppen von Süchtigen, bei denen die Sucht oft Bestandteil eines komplexen Problems ist, erfordern einige Änderungen im Angebot von Präventions- und Betreuungsmaßnahmen sowie Behandlungsmethoden.

Da Drogensüchtige selbst nicht in der Lage sind, Entscheidungen zum Wohle ihrer Gesundheit zu treffen, sind vorübergehende gesundheitsbezogene Maßnahmen zu treffen, die nicht auf Vertrauen sondern auf Kontrolle setzen. Ein Großteil der strafbaren Handlungen sind Beschaffungskriminalität von Drogen. Der Süchtige begeht nicht nur im Rauschzustand Straftaten, auch in den Momenten relativer Klarheit und Zielstrebigkeit ist die Droge nicht einfach nur ein beliebiger Konsumgegenstand, auch das planvolle Vorgehen eines Süchtigen kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass auf mittlere und lange Sicht immer nur ein Ziel beherrschend ist: wieder Drogen zu bekommen!

Es wäre daher überlegenswert zu prüfen, um Drogenkranke vor Selbstgefährdung zu schüzten, ob als letztes Mittel eine verpflichtende Unterbringung vorgesehen werden sollte. Das Unterbringungsgesetz, sieht die Möglichkeit vor, dass wer an einer psychischen Krankheit leidet und im Zusammenhang damit sein Leben oder seine Gesundheit oder das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet und nicht in anderer Weise, insbesondere außerhalb einer Anstalt, ausreichend ärztlich behandelt oder betreut werden kann, in einer Anstalt untergebracht werden kann.
Zum Schutze der Drogenkranken, die sich durch den Einfluß der Drogen oftmals in einer wie oben beschriebenen Situation der Selbstgefährdung befinden, sollte daher eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass Drogenkranke unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend untergebracht werden können. Naheliegend wäre das geltende Unterbringungsgesetz zu ändern und dahingehend zu ergänzen, dass für Drogenkranke eine Bestimmung aufgenommen wird, anlalog zur Bestimmung für psychisch Kranke.

Die Erfahrungen in Holland und Deutschland, wo es die Zwangseinweisung von Drogensüchtigen - der einem psychisch Kranken mit Selbstgefährdung gleichgestellt wird - gibt, zeigen, dass diese Maßnahme eine Hilfe für die Betroffenen ist.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, zu prüfen, ob zum Schutz der Drogenkranken vor Selbstgefährdung, als letztes Mittel, eine verpflichtende Unterbringung vorgesehen werden sollte und daher das Unterbringungsgesetz dahingehend geändert werden könnte, dass anlalog der Regelung der Unterbringung für psychisch Kranke auch eine Unterbringung für Drogenkranke aufgenommen werden könnte.


Unterschrift(en):
Christopher Drexler (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP)