EZ/OZ: 400/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 16.03.2006, 14:54:03
Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Ernest Kaltenegger (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider
Betreff:
Erfassung von Umwidmungsgewinnen
Laut einer Studie des Marktforschungsinstitutes Kreutzer, Fischer und Partner vom Februar 2004 führt die Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen in Bauland in Österreich zu jährlichen Widmungsgewinnen (v.a. der Landwirtschaft und der Kirche) in der Höhe von 3,3 Mrd. Euro. Die jährlichen Widmungsgewinne liegen damit höher als die gesamte finanzielle Unterstützung für Österreichs Arbeitslose. Es ist absurd, dass diese Widmungsgewinne allgemein akzeptiert werden, während gleichzeitig Arbeitslose (die ja eine von ihren eigenen Beiträgen gespeiste Versicherungsleistung in Anspruch nehmen) als Sozialschmarotzer diffamiert werden.
Laut Grundstücksdatenbank des Amtes für Eich- und Vermessungswesen werden jährlich ca. 100 Mio. qm landwirtschaftliche Fläche in Bauland umgewidmet. Der Durchschnittspreis beträgt 2,2 Euro (landwirtschaftliche Fläche) bzw. 35 Euro (Bauland), was einer durchschnittlichen Wertsteigerung von 1.500% entspricht. In manchen Fällen kann die Wertsteigerung aber bis zu 10.000% betragen (vgl. Höferl, Pöchhacker, Armuts- und Reichtumsbericht für Österreich, Wien, Juli 2004, Seite 53f)!
Diesen Gewinnen stehen keinerlei Leistungen der jeweiligen Grundbesitzer gegenüber: Der Gewinn entsteht ausschließlich durch den erhöhten Bedarf der Gesellschaft an Bauland bzw. durch Maßnahmen der öffentlichen Hand, wie dem Bau von Verkehrswegen.
Wenn sich die betroffenen Grundstücke seit mehr als 10 Jahren im Besitz der Verkäufer befinden, fällt der Gewinn auch noch ohne jegliche Steuerpflicht an.
Die Widmungsgewinne müssen von jenen Personen aufgebracht werden, die Bauland erwerben, also oft sozial schwache, junge Familien, die ein Eigenheim erwerben. Die Widmungsgewinne übersteigen die Aufwendungen des Bundes für die Wohnbauförderung erheblich.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird beauftragt:
- Eine Studie in Auftrag zu geben, mit der die Höhe der in der Steiermark anfallenden "Widmungsgewinne" festgestellt wird.
- Dem Landtag Maßnahmen vorzuschlagen, wie diese Gewinne - wenn sie bei vermögenden oder einkommensstarken Personen anfallen - abgeschöpft werden können.
- Falls Maßnahmen in die Zuständigkeit des Bundes fallen, die Bundesregierung aufzufordern, diese zu ergreifen.
Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Ernest Kaltenegger (KPÖ)