LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 406/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 16.03.2006, 17:05:00


Landtagsabgeordnete(r): Gregor Hammerl (ÖVP), Anne Marie Wicher (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP), Peter Tschernko (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker

Betreff:
Beratungsscheck für Pflegebedürftige

Insgesamt betrugen die Ausgaben des Bundes für Pflegegeld 2004 1,335 Milliarden Euro. Zählt man noch die ausbezahlten Landespflegegelder hinzu, so wendet Österreich rund 2,1 Milliarden Euro für das Pflegegeld pro Jahr auf.

Aus der praktischen Arbeit heraus wissen wir, dass viele pflegende Angehörige erst sehr spät - oft zu spät - professionelle Dienste zur Unterstützung ihrer Pflegetätigkeit in Anspruch nehmen\; zum Teil aus falsch verstandener Scham, aus Mangel an Information oder weil sie sich die Kosten dafür nicht leisten wollen. Daraus entstehen Folgeschäden aus Pflegefehlern bzw. dem Nichtausnützen pflegerischer Methoden (Aktivierung etc.), Überforderung von pflegenden Angehörigen und Hinwendung zu informellen Pflegeangeboten.

Diesem Manko könnte durch die Einführung eines Beratungsschecks für Pflegebedürftige Rechnung getragen werden: Jeder Pflegebedürftige erhält am Anfang seiner Pflegebedürftigkeit (Neuantrag auf Pflegegeld) bzw. bei Veränderung seiner Pflegesituation (Pflegegeldumstufung) einen "Beratungsscheck", den er bei einer Pflegeorganisation seiner Wahl einlösen kann. Ausnahmen sollte es lediglich für jene Personen geben, die aufgrund von Ansprüchen aus anderen Sozialgesetzen (z. B. Behindertengesetz) ohnehin Beratungen in Anspruch nehmen.

Dieser Beratungsscheck ersetzt nicht das Pflegegeld, sondern kann auf freiwilliger Basis je nach Zielgruppe für eine grundlegende Erstberatung (vom Pflegegeld über mögliche Betreuungsformen, Hilfsmittel, Zusatzleistungen etc.) bzw. Erstunterweisung (Körperpflege, Lagerung, Transfer, Mobilisierung, Bewegungsübungen, Nahrung verabreichen etc.) bis hin zu einer Art regelmäßiger Pflegevisite im Sinne eines Case-Managements gehen. Die Kosten des Beratungsschecks sind vom Pflegegeld in Abzug zu bringen.
Das Ausmaß der Beratung könnte je nach Pflegegeldstufen gestaffelt werden und etwa 1 - 4 Beratungseinheiten pro Jahr betragen (1 Beratungseinheit = 1 ½  Stunden).

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, die Einführung eines Beratungsschecks für Pflegebedürftige im Rahmen des Landespfleges zu prüfen, welcher für eine grundlegende Erstberatung (vom Pflegegeld über mögliche Betreuungsformen, Hilfsmittel, Zusatzleistungen etc.) bzw. Erstunterweisung (Körperpflege, Lagerung, Transfer, Mobilisierung, Bewegungsübungen, Nahrung verabreichen etc.) bis hin zu einer Art regelmäßiger Pflegevisite im Sinne eines Case-Managements bei einer Pflegeorganisation nach eigener Wahl eingelöst werden kann. Die Kosten hiefür sind vom Pflegegeld in Abzug zu bringen.

Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, so dass sich diese um eine gleichlautende Regelung beim Bundespflegegeld bemüht.


Unterschrift(en):
Gregor Hammerl (ÖVP), Anne Marie Wicher (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP), Peter Tschernko (ÖVP)