EZ/OZ: 397/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 16.03.2006, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-24 Gu 183/2-2006
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Betreff:
Verkauf des landeseigenen 3/4-Miteigentumsanteiles an der Liegenschaft EZ 939, KG 63251 Lieboch, BG Graz, mit dem darauf befindlichen Einfamilienwohnhaus in 8501 Lieboch, Feldriegelstraße 34, an Herrn Harald Kreuzweger, 8501 Lieboch, Feldriegelstraße 34, um einen Kaufpreis von € 56.250,--.
Die Liegenschaft EZ 939, KG 63251 Lieboch, Bezirksgericht Graz, mit dem darauf befindlichen Einfamilienwohnhaus in 8501 Lieboch, Feldriegelstraße 34 steht zu 3/4 im Eigentum des Landes Steiermark und zu 1/4 im Eigentum des Sozialhilfeverbandes Graz-Umgebung.
Über Antrag der Fachabteilung 11B - Sozialwesen und in Absprache mit dem Sozialhilfeverband Graz-Umgebung soll an Herrn Harald Kreuzweger, der mit seiner Mutter und seinen beiden volljährigen Geschwistern dieses Wohnhaus in 8501 Lieboch, Feldriegelstraße 34 bewohnt, die gesamte Liegenschaft EZ 939, KG 63251 Lieboch, im unverbürgten Ausmaß von 849 m², verkauft werden.
Die allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Real- und Fahrnisschätzungen und Nutzwertfestsetzungen, Frau Mag. Dr. Ilse Bauer, Kapfenberg, wurde mit der Bewertung der Liegenschaft beauftragt und hat den Verkehrswert dieser Liegenschaft mit € 75.000,-- ermittelt.
Herr Harald Kreuzweger möchte durch den Liegenschaftskauf die Wohnversorgung seiner Mutter und seiner beiden volljährigen Geschwister für die Zukunft sichern.
Der Kaufpreis für den 3/4-Anteil des Landes Steiermark beträgt € 56.250,--.
Der Sozialhilfeverband Graz-Umgebung wird seinen 1/4-Anteil an dieser Liegenschaft zeitgleich um € 18.750,-- an den Kaufinteressenten veräußern.
Herr Zweiter Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Kurt Flecker hat dem Abverkauf der Liegenschaft an den Kaufwerber, Herrn Harald Kreuzweger, zugestimmt.
Auch aus Sicht der Landesfinanzabteilung ist der Verkauf dieser Liegenschaft zu befürworten, da die Wertermittlung von einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen vorgenommen wurde und mit diesem Verkauf eine nachhaltige Sicherung der Wohnversorgung des Herrn Harald Kreuzweger, seiner Mutter und seiner beiden volljährigen Geschwister für die Zukunft gesichert wird.
Es ist geplant, dass nach erfolgter Genehmigung dieses Verkaufsfalles durch einen Beschluss des Steiermärkischen Landtages der Kaufvertrag durch die Fachabteilung 1F - Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste erstellt wird.
Der 3/4-Anteil des Landes Steiermark am Verkaufserlös beträgt € 56.250,-- und soll dieser Betrag auf der VSt. 2/411318-0001, "Erlöse aus Liegenschaftsverkäufen", unter der GZ.: FA11B-48.3-12/93-10 vereinnahmt werden.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. März 2006.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Verkauf des landeseigenen 3/4-Miteigentumsanteiles an der Liegenschaft EZ 939, KG 63251 Lieboch, BG Graz, mit dem darauf befindlichen Einfamilienwohnhaus in 8501 Lieboch, Feldriegelstraße 34, an Herrn Harald Kreuzweger, 8501 Lieboch, Feldriegelstraße 34, um einen Kaufpreis von € 56.250,--, wird genehmigt.