LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 419/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 21.03.2006, 13:17:18


Landtagsabgeordnete(r): Ernest Kaltenegger (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker

Betreff:
Wiederaufnahme der Kindererholung als sozialer Dienst im Rahmen des Steiermärkischen Jugendwohlfahrtsgesetzes

In der UNO-Kinderrechtskonvention ist unter anderem folgender Passus verankert: Jedes Kind hat das Recht auf Erholung.
Kindererholungsaktionen haben in der Steiermark seit 1946 eine große Bedeutung. In den Nachkriegsjahren stand im Vordergrund, die Unterernährung zu bekämpfen. Im Laufe der Jahrzehnte haben sich die Anforderungen an eine Kindererholungsaktion grundlegend geändert. Was jedoch geblieben ist, ist die unbetrittene Notwendigkeit dieser Einrichtungen.

In der Vergangenheit wurden diese Aktionen zum Großteil von Krankenkassen, Gemeinden, der Jugendwohlfahrt, Sozialhilfeverbänden, dem Land Steiermark, BetriebsrätInnen, der Arbeiterkammer, Versicherungen u.a. aktiv in Form von Zuschüssen an die Eltern unterstützt. Vor fünf Jahren haben die Krankenkassen (bis auf wenige Ausnahmen) diese Leistungen vollständig gestrichen.

Das Land Steiermark hat vor drei Jahren die Förderungen massiv gekürzt, was zur Folge hatte, dass Erholungsturnusse wesentlich teurer wurden. Für Kinder aus sozial benachteiligten Familien war daher ein Ferienaufenthalt nicht mehr möglich. Aber auch für viele Familien aus der Mittelschicht ist dies ohne Zuschüsse kaum mehr finanzierbar.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird beauftragt, die Kindererholung im Rahmen des Jugendwohlfahrtsgesetzes wieder als sozialen Dienst aufzunehmen und Finanzmittel aus dem Jugendwohlfahrtstopf dafür zu verwenden.


Unterschrift(en):
Ernest Kaltenegger (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)