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EZ/OZ 234/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Soziales
Betreff:
Erweiterte Zugangsbestimmungen zum Bildungsscheck.
zu:
EZ/OZ 234/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Soziales
Betreff:
erweiterte Zugangsbestimmungen zum Bildungsscheck
zu:
- 234/1, erweiterte Zugangsbestimmungen zum Bildungsscheck (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss für Soziales hat in seinen Sitzungen vom 10.01.2006 und 16.05.2006 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Zum Antrag der ÖVP betreffend erweiterte Zugangsbestimmungen zum Bildungsscheck liegt seitens der Landesregierung eine Stellungnahme vor, die folgendes zum Inhalt hat:
In der Landtagsausschusssitzung am 10.1.2006 wurde der Beschluss gefasst, die Steiermärkische Landesregierung um eine Stellungnahme zum Selbstständigen Antrag der Abgeordneten Rieser und Majcen zu erweiterten Zugangsbestimmungen zum Bildungsscheck, Einl. Zahl 234/1, zu ersuchen.
In diesem Antrag wird gefordert, die Zielgruppe der Förderung für die Berufsreifeprüfung im Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramm 2006 zu erweitern, sodass auch Personen, die keine Lehre oder keinen Lehrabschluss nachweisen können, Anspruch auf diese Landesförderung haben.
Seitens der Fachabteilung 11A wird dazu wie folgt berichtet:
Die Förderung "Bildungsscheck für die Berufsreifeprüfung" ist die Umsetzung eines der Vorschläge des Beauftragten der Steiermärkischen Landesregierung für Jugendausbildung und dessen ExpertInnenteams im Bereich der Lehrlingsausbildung. Mit dieser Förderung soll die Durchlässigkeit des Ausbildungssystems erhöht und ein Beitrag zur Chancengleichheit geleistet werden.
Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. März 2004 wurde die Förderungsaktion als eines der Aktionsprogramme für Lehrlinge und LehrabsolventInnen im Steirischen Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramm verankert.
Mit Beschluss des derzeitig geltenden Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogrammes vom 4. April 2005 wurde aufgrund der Erfahrungen die Altersgrenze auf 35 Jahre erhöht und die Einschränkung der Zielgruppe auf Lehrlinge und LehrabsolventInnen beibehalten, weil die duale Ausbildung weiterhin den Schwerpunkt der Förderungen im Bereich Jugendliche bildet.
Eine Änderung der Schwerpunktsetzung im Bereich Jugendliche wird im Zuge der Erstellung des künftigen Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogrammes zu diskutieren sein. Eine Erweiterung der Zielgruppe wird allerdings nur dann möglich sein, wenn die für den Bereich Qualifizierung und Beschäftigung zur Verfügung stehenden Budgets erhöht werden, da bei der Öffnung der Zielgruppe von einer Verdoppelung der AntragstellerInnen auszugehen ist.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Soziales, Arbeitsmarkt, KonsumentInnenschutz, SeniorInnen, Jugend, Frauen und Familie zum Antrag, Einl. Zahl 234/1, der Abgeordneten Peter Rieser und Franz Majcen, betreffend erweiterte Zugangsbestimmungen zum Bildungsscheck, wird zur Kenntnis genommen.