TOP 17
EZ/OZ 271/4
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Soziales
Betreff:
Abhaltung eines Jugendlandtages
zu:
- 271/1, Abhaltung eines Jugendlandtages (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss für Soziales hat in seinen Sitzungen vom 07.02.2006 und 16.05.2006 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt, KonsumtenInnenschutz, SeniorInnen, Jugend, Frauen und Familie hat in seinen Sitzungen am 22. März, 7. April und 16. Mai 2006 über oben genannte Anträge die Beratungen durchgeführt.
Die oben angeführten Abgeordneten haben einen Antrag eingebracht, wonach der Steiermärkische Landtag einen Jugendlandtag abhalten solle, um Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, mit Vertretern der steirischen Landespolitik im Landtagssitzungssaal zu diskutieren, ihre Meinung kund zu tun und konkrete Antworten zu erhalten.
In der Sitzung des Ausschusses am 7. Februar 2006 wurde der Beschluss gefasst, für die Vorbehandlung des gegenständlichen Antragse einen Unterausschuss einzurichten.
Der Unterausschuss hat in seinen Sitzungen die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Abhaltung eines Jugendlandtages unter Einbeziehung u.a. von Vertreterinnen und Vertretern des Landesjugendreferates und der Landtagsdirektion beraten.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Steiermärkische Landtag hält Ende November 2006 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Landtagssitzungssaal einen Jugendlandtag mit 56 Teilnehmerinnen/Teilnehmern und 56 Ersatzteilnehmerinnen/Ersatzeilnehmern im Alter von 14 bis 20 Jahren ab.
- 28 Teilnehmerinnen/Teilnehmern sowie 28 ErsatzteilnehmerInnen werden über ein öffentliches Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Einladung zur Ausschreibung erfolgt durch die regionalen Bezirksjugendmanagements, die Auswahl der Jugendlichen erfolgt im Rahmen einer Vorbereitungsveranstaltung zum Jugendlandtag.
- 7 TeilnehmerInnen sowie 7 ErsatzteilnehmerInnen aus dem Bereich jugendlicher Lehrlinge bzw. jugendlicher Lehrstellensuchender werden von der ÖGB Jugend Steiermark auf Grund eines vorangegangenen Auswahlverfahrens nominiert.
- 17 TeilnehmerInnen sowie 17 ErsatzteilnehmerInnen aus dem Bereich der SchülerInnen werden von der LandesschülerInnenvertretung auf Grund eines vorangegangenen Auswahlverfahrens nominiert.
- 1 Teilnehmer sowie 1 Ersatzteilnehmer aus dem Bereich des Präsenzdienstes werden vom Soldatensprecher des Militärkommandos Steiermark auf Grund eines vorangegangenen Auswahlverfahrens nominiert.
- 1 Teilnehmer sowie 1 Ersatzteilnehmer aus dem Bereich des Zivildienstes werden von der Plattform für Zivildiener Steiermark auf Grund eines vorangegangenen Auswahlverfahrens nominiert.
- 1 TeilnehmerIn sowie 1 ErsatzteilnehmerIn aus dem Bereich der StudentInnen werden von der Österreichischen HochschülerInnenschaft auf Grund eines vorangegangen Auswahlverfahrens nominiert.
- 1 TeilnehmerIn sowie 1 ErsatzteilnehmerIn aus dem Bereich Jugendlicher mit Migrationshintergrund werden von ISOP Innovative Sozialprojekte GmbH auf Grund eines vorangegangenen Auswahlverfahrens nominiert.
Darüber hinaus können die Landtagsfraktionen Abgeordnete im Verhältnis 6:5:1:1 (SPÖ:ÖVP:KPÖ:GRÜNE) nominieren, die ebenfalls am Jugendlandtag mit Rederecht teilnehmen können.
Die Redezeit beträgt 3 Minuten. Die Redezeit von Mitgliedern der Steiermärkischen Landesregierung beträgt 6 Minuten. Den Vorsitz führen der Präsident und die PräsidentInnen des Steiermärkischen Landtages. Über den Jugendlandtag wird ein stenografischer Bericht durch die Stenografenabteilung verfasst, welcher in CD-ROM Form an alle TeilnehmerInnen mit einem Gruppenbild ausgegeben wird. Diese Veranstaltung wird auf den Internetseiten des Landes beworben sowie in Ton und Bild übertragen.