LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 20

EZ/OZ 143/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
100.000 zusätzliche Biomasseheizungen


zu:


EZ/OZ 143/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
100.000 zusätzliche Biomasseheizungen.


zu:


  • 143/1, 100.000 zusätzliche Biomasseheizungen (Selbstständiger Antrag)

Der Ausschuss für Umwelt hat in seinen Sitzungen vom 06.12.2005 und 16.05.2006 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.


Zum Antrag der Grünen betreffend 100.000 zusätzliche Biomasseheizungen liegt seitens der Landesregierung eine Stellungnahme vor, die folgendes zum Inhalt hat:

Der Steiermärkische Landtag hat die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert im Landesvoranschlag 2006 und den Folgejahren den Ansatz 1/529105 "Steirischer Umweltlandesfonds - Förderungsausgaben, laufende Gebarung" um Euro 5,0 Mio aufzustocken, damit die jährlich erforderliche Anzahl von 12.500 zusätzlichen Biomasseheizungen in der Steiermark verwirklicht werden kann.

Im gegenständlichen Antrag wird argumentiert, dass das Land Steiermark als Mitglied des Klimabündnisses und in Umsetzung der Vorgaben aus dem Kyoto-Protokoll innerhalb von 8 Jahren zusätzlich ca. 100.000 Biomasse-Einzelheizungen, das heißt pro Jahr rund 12.500 Biomasseheizungen, installieren und dafür dem Umweltlandesfonds, aus dem derzeit derartige Heizungssysteme gefördert werden, ein zusätzlicher Betrag von etwa € 5.000.000 zur Verfügung gestellt werden müsse.

Aus der Sicht des Landesenergiebeauftragten DI Jilek, FA13B - Bau- und Raumordnung,  Energieberatung ergibt sich folgender Sachverhalt:

Während der letzten Jahre wurden jeweils rund 1.200 bis 2.000 moderne Biomassefeuerungen kleiner Leistung aus dem Umweltlandesfonds gefördert. Die in eigenen Richtlinien dazu festgelegten Förderhöhen sind so gestaltet, dass den FörderwerberInnen ein Anreiz geboten wird, sich im Falle der Neuanschaffung oder des Umbaus einer Heizung für eine Biomassefeuerung zu entscheiden, obwohl diese eine deutlich höhere Investition erfordert als eine Anlage mit den fossilen Energieträgern Öl oder Gas. Tendenziell ist die Inanspruchnahme dieser Förderung steigend.

In der Steiermark werden jährlich rund 3.000 bis 3.500 Einfamilienhäuser errichtet, sodass davon ausgegangen werden kann, dass ungefähr die Hälfte davon mit Biomassefeuerungen ausgestattet wird. Die andere Hälfte sind nicht etwa hauptsächlich Heizungen mit Öl oder Gas, sondern auch eine erhebliche Anzahl von Wärmepumpen, die gerade bei Gebäuden mit spezifisch niedrigem Energieverbrauch zum Einsatz kommen (es gibt kaum Zentralheizungssysteme mit der dafür erforderlichen geringen Wärmeleistung) und die zudem in einer Gesamtkostenrechnung über die zu erwartende Lebensdauer von 15 Jahren (alle Kosten, das heißt Investition, Brennstoff, Wartung und Service etc. zusammen genommen) derzeit noch als eine kostengünstige Lösung angesehen werden können.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Umwelt, Natur und Energie zum Antrag, Einl. Zahl 143/1, der Abgeordneten Peter Hagenauer, Ingrid Lechner-Sonnek und Mag. Edith Zitz, betreffend 100.000 zusätzliche Biomasseheizungen, wird zur Kenntnis genommen.